Der Bundestagswahlkampf für den 23. Februar 2025 befindet sich in der heißen Phase.
Wahlplakate prägen das Bild vieler Gemeinden und Städte. Doch damit die politische Meinungsbildung sicher bleibt, hat das Landratsamt Bamberg wichtige Hinweise für Wahlhelfer zusammengestellt, um gefährliche Verkehrssituationen zu vermeiden.
Wahlplakate: Ein Beitrag zur Demokratie mit Verantwortung
Ehrenamtliche Wahlhelfer spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, politische Botschaften in den öffentlichen Raum zu bringen. Doch nicht immer wird dabei ausreichend auf die Verkehrssicherheit geachtet. Fehler beim Platzieren von Plakaten können zu gefährlichen Situationen führen – insbesondere an Kreuzungen oder Fußgängerüberwegen.
Gefahren vermeiden: Wo Wahlplakate nicht angebracht werden dürfen
Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, gelten klare Regeln für das Anbringen von Wahlwerbung:
- Keine Beeinträchtigung der Sicht: An Kreuzungen, Einmündungen oder Innenkurven dürfen Plakate die Sicht von Verkehrsteilnehmern nicht behindern.
- Verbot an Verkehrseinrichtungen: Ampeln, Ortsschilder und Verkehrszeichen – besonders solche, die Vorfahrt regeln oder Geschwindigkeiten angeben – dürfen nicht als Halterung für Wahlplakate genutzt werden. Hier besteht die Gefahr, dass wichtige Hinweise übersehen werden.
- Sicherheit an Fußgängerüberwegen: Plakate dürfen Fußgänger, insbesondere Kinder, nicht verdecken, da dies fatale Folgen haben könnte.
Technische Anforderungen: Standsicherheit ist entscheidend
Neben der Platzierung spielt auch die technische Sicherheit der Wahlplakate eine wichtige Rolle:
- Kipp- und sturmsichere Verankerung: Plakattafeln müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
- Regelmäßige Kontrolle: Die Standsicherheit sollte mindestens einmal pro Woche überprüft werden, um Unfälle durch umfallende Plakate zu vermeiden.
Mindestabstände zum Fahrbahnrand einhalten
Um Ablenkungen und Beeinträchtigungen des Verkehrs zu minimieren, sind bestimmte Abstände einzuhalten:
- Großplakate: Mindestabstand von 3 Metern zum Fahrbahnrand.
- Kleinere Plakate: Mindestabstand von 1,5 Metern zum Fahrbahnrand.
Diese Vorgaben tragen dazu bei, den Verkehrsfluss ungestört zu halten und Ablenkungen zu minimieren.
Genehmigungen einholen und Fristen beachten
Bevor Plakate aufgestellt werden, müssen Wahlhelfer den Standort mit der Gemeinde sowie mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer abstimmen. Nach der Wahl ist die Werbung zeitnah wieder abzubauen, um das Stadtbild zu bewahren und unnötige Hindernisse zu beseitigen.
Ein fairer Wahlkampf im Sinne aller Verkehrsteilnehmer
Das Landratsamt Bamberg appelliert an alle Beteiligten, die genannten Regeln einzuhalten. Sie tragen dazu bei, dass der Wahlkampf nicht nur fair, sondern auch sicher für alle Verkehrsteilnehmer bleibt. Ein verantwortungsbewusstes Vorgehen schützt Menschenleben und unterstreicht den respektvollen Umgang miteinander – auch im politischen Wettbewerb.