Mit großer Besorgnis wurde in der SPD-Stadtratsfraktion die jüngste Äußerung des Bayerischen Staatsministers für Inneres, Joachim Herrmann, aufgenommen, dass das Ankerzentrum (ehemals AEO) nicht wie vereinbart zum Jahresende 2025 fristgerecht geschlossen wird, sondern eventuell weiterbetrieben werden soll.
Nach Ansicht von SPD-Fraktionsmitglied Heinz Kuntke, gibt es eine verbindliche schriftliche Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Bamberg, dass im Jahre 2025 die AEO aufgelöst wird.
„Wir gehen davon aus, dass die Vereinbarung mit der Staatsregierung eingehalten wird“, so Heinz Kuntke.
Die SPD-Stadtratsfraktion hat in einem Antrag die Verwaltung beauftragt, die Staatsregierung von Bayern aufzufordern, schriftlich und verbindlich zu bestätigen, dass das Ankerzentrum 2025 in Bamberg aufgelöst wird. „Wir haben zur Bewältigung der humanitären Katastrophe deutlich mehr beigetragen, als die meisten anderen Städte, jetzt ist der Freistaat an der Reihe, seinen Verpflichtungen und seinen Zusagen nachzukommen“, betont der SPD-Fraktionsvorsitzende Klaus Stieringer.
Die SPD-Stadtratsfraktion sieht jetzt insbesondere die Bamberger Staatsministerin Melanie Huml, die den Vertrag mit der Stadt Bamberg ebenfalls unterzeichnet hat, in der Pflicht für Klarheit zu sorgen.
„Wir erwarten aufgrund der Äußerungen des für die AEO zuständigen Ministers, dass sich jetzt Melanie Huml innerhalb der Staatsregierung dafür einsetzt, dass der Freistaat seine Verpflichtungen einhält und zu seiner schriftlichen Zusage steht“, so Heinz Kuntke.
Klage in Aussicht gestellt
Soweit die Stadt Bamberg keine entsprechende Bestätigung erhält, wird die SPD-Stadtratsfraktion im Stadtrat beantragen, den Rechtsweg zu beschreiten.
„Mit einer Feststellungsklage müssen wir schnellstmöglich unsere Forderungen und unsere Rechte durchsetzen, um die Fläche des heutigen Ankerzentrums ab 2025 zum Wohle der Stadt entwickeln zu können“, so Klaus Stieringer.
Heinz Kuntke empfiehlt deshalb der Staatsregierung eine enge Frist zu setzen, damit die notwendigen Planungsprozesse zur Entwicklung der Fläche eingeleitet werden können.