Mit Blick auf die bevorstehende Brutzeit heimischer Vögel weist das Landratsamt Bamberg auf die gesetzlichen Regelungen zum Heckenschnitt hin.
Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Rodungs- und Schnittverbot zum Schutz der heimischen Tierwelt in Kraft. Wer größere Pflegemaßnahmen plant, muss diese daher noch im Februar umsetzen.
Gesetzliche Grundlage: Schutz von Hecken und Gehölzen
Hecken, Gebüsche und Feldgehölze spielen eine wichtige Rolle für das ökologische Gleichgewicht. Sie bieten Vögeln, Insekten und anderen Tieren Lebensraum und Nahrung. Deshalb stehen sie unter besonderem Schutz. Laut Artikel 16 des Bayerischen Naturschutzgesetzes sind Hecken geschützte Landschaftsbestandteile und dürfen in der freien Natur nicht gerodet oder erheblich beeinträchtigt werden. Auch innerhalb von Ortschaften gilt gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes ein striktes Schnittverbot während der Brutzeit.
Erlaubte und verbotene Maßnahmen
Wer in den kommenden Monaten Veränderungen an Hecken und Sträuchern vornehmen möchte, muss folgende Regeln beachten:
Erlaubt zwischen 1. Oktober und 28. Februar:
- Radikale Rückschnitte oder Rodungen
- Größere Umgestaltungen
Erlaubt zwischen 1. März und 30. September:
- Schonende Form- und Pflegeschnitte, bei denen nur der jährliche Zuwachs entfernt wird
- Vorherige Nestkontrolle ist zwingend erforderlich
Verboten zwischen 1. März und 30. September:
- Radikale Rückschnitte
- Entfernung oder Rodung von Hecken, Gebüschen und Bäumen
Ausnahmen nur mit Genehmigung
In bestimmten Fällen kann eine Ausnahmegenehmigung für eine Gehölzbeseitigung während der Schutzzeit erteilt werden. Hierfür ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Ohne Genehmigung drohen Bußgelder, da Verstöße gegen den Heckenschutz als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Naturschutz beginnt im eigenen Garten
Auch in privaten Gärten sollten Eigentümer Rücksicht auf die Tierwelt nehmen. Wer Hecken und Bäume schneidet, sollte immer vorab prüfen, ob sich darin Nester oder brütende Vögel befinden. Ein achtsamer Umgang mit der Natur hilft, den Lebensraum vieler Arten zu erhalten.
Weitere Informationen und Beratung
Für Fragen zur fachgerechten Heckenpflege und den gesetzlichen Bestimmungen stehen die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Bamberg unter der Telefonnummer 0951/85-533 zur Verfügung.