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News Bamberg

Heckenrückschnitt in Bamberg: Naturschutzregelungen beachten

Vogelschutz hat Vorrang – Schnittverbote von März bis September

Leah Von Leah
31.Januar.2025 | 14:05 Uhr
in Bamberg, Service
Am 1. März beginnt die Vogelbrutzeit. Hecken bieten neben Nistplätzen auch Schutz und Nahrung für Vögel. Quelle: Quelle: Landratsamt Bamberg / Klemisch

Am 1. März beginnt die Vogelbrutzeit. Hecken bieten neben Nistplätzen auch Schutz und Nahrung für Vögel. Quelle: Quelle: Landratsamt Bamberg / Klemisch

Mit Blick auf die bevorstehende Brutzeit heimischer Vögel weist das Landratsamt Bamberg auf die gesetzlichen Regelungen zum Heckenschnitt hin.

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Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Rodungs- und Schnittverbot zum Schutz der heimischen Tierwelt in Kraft. Wer größere Pflegemaßnahmen plant, muss diese daher noch im Februar umsetzen.

Gesetzliche Grundlage: Schutz von Hecken und Gehölzen

Hecken, Gebüsche und Feldgehölze spielen eine wichtige Rolle für das ökologische Gleichgewicht. Sie bieten Vögeln, Insekten und anderen Tieren Lebensraum und Nahrung. Deshalb stehen sie unter besonderem Schutz. Laut Artikel 16 des Bayerischen Naturschutzgesetzes sind Hecken geschützte Landschaftsbestandteile und dürfen in der freien Natur nicht gerodet oder erheblich beeinträchtigt werden. Auch innerhalb von Ortschaften gilt gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes ein striktes Schnittverbot während der Brutzeit.

Erlaubte und verbotene Maßnahmen

Wer in den kommenden Monaten Veränderungen an Hecken und Sträuchern vornehmen möchte, muss folgende Regeln beachten:

Erlaubt zwischen 1. Oktober und 28. Februar:

  • Radikale Rückschnitte oder Rodungen
  • Größere Umgestaltungen

Erlaubt zwischen 1. März und 30. September:

  • Schonende Form- und Pflegeschnitte, bei denen nur der jährliche Zuwachs entfernt wird
  • Vorherige Nestkontrolle ist zwingend erforderlich

Verboten zwischen 1. März und 30. September:

  • Radikale Rückschnitte
  • Entfernung oder Rodung von Hecken, Gebüschen und Bäumen

Ausnahmen nur mit Genehmigung

In bestimmten Fällen kann eine Ausnahmegenehmigung für eine Gehölzbeseitigung während der Schutzzeit erteilt werden. Hierfür ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Ohne Genehmigung drohen Bußgelder, da Verstöße gegen den Heckenschutz als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Naturschutz beginnt im eigenen Garten

Auch in privaten Gärten sollten Eigentümer Rücksicht auf die Tierwelt nehmen. Wer Hecken und Bäume schneidet, sollte immer vorab prüfen, ob sich darin Nester oder brütende Vögel befinden. Ein achtsamer Umgang mit der Natur hilft, den Lebensraum vieler Arten zu erhalten.

Weitere Informationen und Beratung

Für Fragen zur fachgerechten Heckenpflege und den gesetzlichen Bestimmungen stehen die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Bamberg unter der Telefonnummer 0951/85-533 zur Verfügung.

Leah


Leah

Leah unterstützt die Redaktion von Bamberg – meine Stadt® als Expertin für digitale Recherche und lokales Datenmanagement. Sie ist darauf spezialisiert, historische Archive und aktuelle Stadtinfos präzise aufzubereiten, damit kein wichtiger Insider-Tipp aus dem bamberglieben®-Netzwerk verloren geht.

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