In den kommenden Tagen erhalten über 43.500 Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer im Landkreis Bamberg ihre Abfallgebührenbescheide.
Diese enthalten die Abrechnung der Restmüllentleerungen für das Jahr 2024 sowie die Vorauszahlung der Gebühren für 2025.
Hohe Nachfrage erwartet – Geduld bei Rückfragen empfohlen
Erfahrungsgemäß führt der Versand der Bescheide zu zahlreichen telefonischen Anfragen beim Landratsamt. Der Fachbereich Abfallwirtschaft beantwortet gerne Fragen, bittet jedoch um Verständnis, falls es aufgrund hoher Nachfrage zu Wartezeiten kommt. Es wird empfohlen, mit nicht dringenden Rückfragen einige Tage zu warten.
Wichtige Informationen zur Gebührenabrechnung
- Mindestleerungen: Jeder Restabfallbehälter muss mindestens 18-mal im Jahr geleert werden. Bei maximal 26 möglichen Leerungen konnten höchstens acht Einsparungen angerechnet werden – dies gilt auch für gewerbliche Kunden.
- Abschlagszahlungen: Die Berechnung der (viertel-)jährlichen Abschläge basiert auf 24 Leerungen pro Jahr. Wer weniger beansprucht, erhält eine Gebührenerstattung, wer mehr entsorgt, muss nachzahlen. Beides wird mit der ersten Abbuchung am 2. April 2025 verrechnet.
Änderungen nur schriftlich möglich
- Änderungen der Bankverbindung oder Eigentümerdaten können nicht telefonisch vorgenommen werden. Ein Änderungsformular steht online unter landkreis-bamberg.de/Formulare-Broschüren im Bereich Abfallwirtschaft zur Verfügung.
- Wer eine größere oder kleinere Mülltonne benötigt, muss dies ebenfalls schriftlich beantragen – per Post oder per E-Mail an abfallgebuehren@Lra-ba.bayern.de.
- Mieterinnen und Mieter erhalten keinen eigenen Bescheid, da dieser ausschließlich an die Grundstückseigentümer oder Hausverwaltungen versandt wird.
Einheitsgebühr für alle Haushalte
Die Abfallgebühren im Landkreis Bamberg decken alle Leistungen der Abfallwirtschaft ab. Dazu gehören neben der Restmüllentsorgung auch die Biotonne, Papiertonne, Sperrmüllabholung, Wertstoffhöfe und Problemstoffsammlung. Eine separate Berechnung dieser Dienste erfolgt nicht. Das Landratsamt Bamberg bittet alle Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler, die Hinweise im Bescheid genau zu prüfen und sich bei Fragen an die zuständigen Stellen zu wenden.