Die Stadt Bamberg beteiligt sich an einer Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Verbot einer kommunalen Übernachtungssteuer in Bayern.
Gemeinsam mit München und Günzburg soll vor dem Bundesverfassungsgericht geklärt werden, ob der Freistaat Bayern den Kommunen eine solche Steuer grundsätzlich untersagen darf. Im Mittelpunkt steht dabei nicht die unmittelbare Einführung einer Übernachtungssteuer in Bamberg, sondern vielmehr die Frage nach der Reichweite der kommunalen Selbstverwaltung.
Keine Entscheidung über neue Steuer
Wie Finanzreferent Bertram Felix betont, gehe es aktuell ausdrücklich nicht darum, eine Übernachtungssteuer in Bamberg einzuführen. Vielmehr solle zunächst geklärt werden, ob der Freistaat Bayern mit dem gesetzlichen Verbot überhaupt in die kommunale Entscheidungsfreiheit eingreifen dürfe. Dafür erhielt Felix bereits Unterstützung aus dem Finanzsenat der Stadt, der einer Beteiligung an der Beschwerde zugestimmt hatte. „Zunächst muss geklärt werden, ob der Freistaat mit seinem Eingriff in die kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten überhaupt im Einklang mit der im Grundgesetz garantierten kommunalen Selbstverwaltung handelt“, erklärt Felix.
Hintergrund ist Urteil des Verfassungsgerichtshofs
Auslöser der aktuellen Debatte ist eine Entscheidung des Bayerischer Verfassungsgerichtshof vom 14. November 2025. Das Gericht hatte damals eine Klage gegen das vom Freistaat eingeführte Verbot einer kommunalen Übernachtungssteuer zurückgewiesen. Zuvor hatte Bayern das Verbot im Kommunalabgabengesetz verankert. Dadurch verloren Städte und Gemeinden die Möglichkeit, eigenständig über die Einführung einer solchen Abgabe zu entscheiden. Für Bamberg steht nun die grundsätzliche Frage im Raum, ob ein solcher Eingriff mit der kommunalen Finanz- und Selbstverwaltungshoheit vereinbar ist.
Kommunale Selbstverwaltung im Fokus
Nach Ansicht der beteiligten Städte handelt es sich um eine grundlegende verfassungsrechtliche Fragestellung. Dabei geht es vor allem darum, wie weit die kommunale Selbstverwaltung reicht und welche Grenzen der Freistaat setzen darf. „Diese Frage sollte abschließend geklärt werden“, so Bertram Felix weiter. Erst nach einer rechtlichen Klärung könne überhaupt darüber diskutiert werden, ob und in welcher Form eine Übernachtungssteuer für Bamberg sinnvoll wäre.
Drei Städte ziehen gemeinsam vor Gericht
Neben Bamberg beteiligen sich auch München und Günzburg an der gemeinsamen Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Durch das gemeinsame Vorgehen wollen die Kommunen ihre Interessen gebündelt vertreten. Die Gesamtkosten des Verfahrens werden derzeit auf etwa 52.000 bis 65.000 Euro geschätzt. Diese Summe wird entsprechend der Einwohnerzahlen auf die beteiligten Städte verteilt. Für die Stadt Bamberg entstehen nach aktuellen Berechnungen Kosten in Höhe von rund 3.000 Euro.
Grundsatzfrage mit Signalwirkung
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte weitreichende Auswirkungen auf Kommunen in ganz Bayern haben. Sollte das Gericht das Verbot kippen, könnten Städte künftig wieder selbst über die Einführung einer Übernachtungssteuer entscheiden. Bis dahin bleibt für Bamberg jedoch zunächst nur eines entscheidend: Rechtssicherheit in einer wichtigen verfassungsrechtlichen Frage zu schaffen.















