Der Rechnungsprüfungsausschuss des Bamberger Stadtrates hat sich heute erneut in einer nichtöffentlichen Sitzung mit den personalrechtlichen Feststellungen im Prüfbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfverbandes (BKPV) beschäftigt. Nun befasst sich der Personalsenat mit den ersten Einschätzungen der von der Stadt Bamberg beauftragten Rechtsanwaltskanzlei für die weitere inhaltliche Aufarbeitung.
In der heutigen Sitzung von Rechnungsprüfungsausschuss und Personalsenat der Stadt Bamberg präsentierte die von der Stadt Bamberg beauftragte überregionale Kanzlei Gleiss Lutz den aktuellen Zwischenstand zur Prüfung möglicher Erstattungsansprüche sowie etwaiger dienstlicher Konsequenzen in Zusammenhang mit dem Prüfbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfverbands (BKPV). Das endgültige Gutachten wird voraussichtlich im Juli der Stadt übergeben werden. Im Rahmen der heutigen Präsentation wurden die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses und des Personalsenates über den aktuellen Stand informiert. Dabei hat die Kanzlei der Stadt die konkreten weiteren Schritte aufgezeigt, um gegebenenfalls rechtswidrig geleistete Zahlungen rückfordern zu können. Vertreterinnen und Vertreter der Kanzlei standen den Stadträt:innen darüber hinaus für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung.
Im Rahmen des Verfahrens der überörtlichen Rechnungsprüfung endet die Arbeit des städtischen Rechnungsprüfungsausschusses mit der fachlichen Bewertung der im Verfahren durch die Stadt Bamberg abgegebenen Stellungnahmen durch die Regierung von Oberfranken. Der Ausschuss beauftragte jedoch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung, die Neuregelung von Arbeitszeitguthaben, Mehrarbeit und Überstunden und deren Einhaltung zu überprüfen
Der Personalsenat übernimmt nun die Aufgabe, die Aufarbeitung zu begleiten und den Berichtspflichten aus dem Prüfungsverfahren gegenüber der Regierung von Oberfranken nachzukommen. Zur Aufarbeitung gehört auch, Rückforderungsansprüche gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Entscheidungsträger und disziplinarische Maßnahmen zu veranlassen. Bereits am 06.07.2021 wird der Personalsenat hierzu erneut tagen.