In Bayern gelten im November vier gesetzlich festgelegte ‚Stille Tage‘, die den Menschen Raum für Besinnung und inneres Innehalten geben sollen.
Diese Tage – Allerheiligen, Volkstrauertag, Buß- und Bettag sowie Totensonntag – stehen traditionell für Trauer, Gedenken und Einkehr. An diesen besonderen Feiertagen sind bestimmte gesetzliche Regelungen zu beachten, die einen ruhigen und respektvollen Ablauf garantieren sollen.
Bedeutung der Stillen Tage im November
Allerheiligen (1. November)
Allerheiligen ist ein christlicher Feiertag, der den Heiligen und Märtyrern gewidmet ist. In Bayern wird dieser Tag genutzt, um Verstorbene zu ehren und ihre Gräber zu besuchen. Der Feiertag ist eng mit dem darauffolgenden Allerseelen-Tag verbunden, an dem besonders an die Verstorbenen gedacht wird.
Volkstrauertag (17. November)
Der Volkstrauertag ist ein Gedenktag für die Opfer von Kriegen und Gewalt. In Deutschland erinnert dieser Tag an die zahllosen Menschen, die durch Konflikte und Krieg ihr Leben verloren haben. Traditionell werden an diesem Tag in vielen Gemeinden Kränze niedergelegt, und es finden Gedenkfeiern statt.
Buß- und Bettag (20. November)
Ursprünglich ein Tag der Buße und des Gebets, soll der Buß- und Bettag zur Selbstreflexion und zu innerem Frieden anregen. Auch wenn der Tag in Bayern nur in wenigen Regionen als arbeitsfreier Feiertag gilt, bleibt er einer der Stillen Tage und wird vielerorts von der evangelischen Gemeinschaft begangen.
Totensonntag (24. November)
Der Totensonntag ist ebenfalls ein Gedenktag für Verstorbene, besonders für die verstorbenen Familienmitglieder und Freunde. Dieser Tag markiert zugleich den letzten Sonntag des Kirchenjahres und wird in Andacht und Stille verbracht.
Gesetzliche Bestimmungen zu den Stillen Tagen in Bayern
Im Bayerischen Feiertagsgesetz sind die Regelungen für die Stillen Tage klar festgelegt. Ziel ist es, den ruhigen Charakter dieser Tage zu schützen und öffentliche Veranstaltungen, die den ernsten Anlass stören könnten, einzuschränken.
Einschränkungen für öffentliche Veranstaltungen
An den Stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur gestattet, wenn sie dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen. Beispielsweise dürfen kulturelle und religiöse Veranstaltungen wie Gedenkkonzerte oder Gottesdienste stattfinden, während ausgelassene Feiern und lautstarke Events untersagt sind. Besonders die Betreiber von Spielhallen und Spielautomaten sind verpflichtet, ihren Betrieb an den Stillen Tagen vollständig einzustellen, da solche Aktivitäten dem besinnlichen Charakter dieser Tage widersprechen.
Regelungen für den Vorabend und den Heiligen Abend
Das Feiertagsgesetz sieht zudem Regelungen für den Vorabend der Stillen Tage vor, insbesondere, wenn dieser auf einen Samstag fällt. In diesem Fall müssen öffentliche Veranstaltungen, die nicht dem Charakter des folgenden Stillen Tages entsprechen, bis spätestens 2:00 Uhr morgens enden. Auch am Heiligen Abend gilt eine besondere Regelung: Ab 14:00 Uhr bis 00:00 Uhr sind Unterhaltungsveranstaltungen mit Ausnahme von Gottesdiensten untersagt, um dem Weihnachtsfest eine würdige Atmosphäre zu verleihen.
Bußgelder bei Nichteinhaltung der Vorschriften
Wer gegen diese Bestimmungen verstößt, riskiert eine Geldstrafe. Die Einhaltung der Regeln wird regelmäßig kontrolliert, um sicherzustellen, dass die Stillen Tage ihrer Bedeutung entsprechend begangen werden können. Auch das Landratsamt Bamberg appelliert an die Bevölkerung und Veranstalter, die Bestimmungen zu respektieren und durch Rücksichtnahme zur friedlichen Atmosphäre beizutragen.