Das Kreisjugendamt des Landkreises Bamberg würdigt das große Engagement der Faschings- und Karnevalsvereine in der Kinder- und Jugendarbeit.
Die monatelange Vorbereitung der Garden und die Begeisterung der jungen Tänzerinnen und Tänzer leisten einen wertvollen Beitrag zur Pflege des regionalen Brauchtums und zur Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen.
Auftritte auch in den Abendstunden möglich
Auftritte von Kinder- und Jugendgarden bei Faschings- und Karnevalsveranstaltungen sind jugendschutzrechtlich zulässig, auch in den Abendstunden. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltungen eindeutig dem Fasching und der Brauchtumspflege zuzuordnen sind.
Für Kinder gilt:
Auftritte sind bis etwa 22 Uhr erlaubt, sofern der faschingsbezogene Charakter der Veranstaltung klar erkennbar ist.
Für Jugendliche gilt:
Auftritte bis etwa 23 Uhr sind unproblematisch, der Aufenthalt bei der Veranstaltung ist bis maximal 24 Uhr gestattet.
Klare Rahmenbedingungen für einen sicheren Ablauf
Damit die Auftritte verantwortungsvoll und rechtssicher stattfinden können, weist das Kreisjugendamt auf mehrere wichtige Voraussetzungen hin. Veranstaltungen dürfen keine jugendgefährdenden Inhalte enthalten. Programmpunkte, die ausschließlich für Erwachsene geeignet sind, schließen Auftritte von Kindern und Jugendlichen aus. Während der gesamten Veranstaltung müssen die jungen Tänzerinnen und Tänzer zudem durch ihre Jugendleiterinnen und Jugendleiter betreut werden.
Transparenz und rechtliche Sicherheit für Vereine
Den Vereinen wird empfohlen, Teilnehmendenlisten zu führen, in denen das Einverständnis der Eltern dokumentiert ist. Diese Maßnahme schafft Transparenz und erhöht die rechtliche Sicherheit für alle Beteiligten.
Wertvolle Vereinsarbeit mit nachhaltiger Wirkung
Die Auftritte von Kinder- und Jugendgarden sind ein wichtiger Bestandteil der Vereinsarbeit. Die jungen Teilnehmenden erleben Selbstwirksamkeit, stärken ihre sozialen Kompetenzen, üben Selbstbehauptung und können zeigen, wofür sie über Monate hinweg trainiert haben. Das Kreisjugendamt unterstützt diese Auftritte ausdrücklich, sofern die jugendschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Weitere Informationen folgen zum Start der Faschingssaison
Bevor die heiße Phase des Faschings beginnt, wird Anfang 2026 ein Übersichtsschreiben veröffentlicht, das die rechtlichen Grundlagen noch einmal zusammenfasst. Das Kreisjugendamt bedankt sich bei allen Faschings- und Karnevalsvereinen für ihren großen Einsatz für Kinder und Jugendliche im Landkreis Bamberg.















