Seit 1. Juli gilt eine neue Testverordnung. Corona-Schnelltests sind nun für viele kostenpflichtig. „Und trotzdem können wir den Menschen nur empfehlen, sich testen zu lassen. Schnelltests sind nach wie vor ein probates Mittel, um die Pandemie zu bekämpfen“, sagt Pascal Fellinger, der für alle Testzentren der Malteser in Ober- und Mittelfranken verantwortlich ist. Die 3 Euro, die die Mehrheit der Besucherinnen und Besucher von Testzentren jetzt zahlen müssen, seien „gut investiertes Geld“.
Fellinger hat bei seinem Appell vor allem die „vulnerablen Gruppen“ im Auge. „Bei jungen Leute mögen die Krankheitsverläufe mit der derzeitigen Virusvariante nicht so schlimm sein. Aber für einen alten Menschen mit einer Lungenerkrankung ist Corona das sichere Todesurteil“, betont der Malteser-Experte. Deshalb werden die Malteser ihr Testangebot in Ober- und Mittelfranken auch weiterhin aufrechterhalten. „Unser Vorteil ist, dass wir im Vergleich zu rein wirtschaftlich orientierten Testbetrieben immer da sind – und auch immer da sein werden. Getreu unserem Motto: Hilfe den Bedürftigen“, so Fellinger. Das gelte für Schnelltests, aber auch für die wesentlich aussagekräftigeren PCR-Tests.
Malteser begrüßen Alleingang des Freistaats bei Heimbesuchen Mit Erleichterung haben die Malteser auf die Ankündigung des Gesundheitsministeriums reagiert, dass nach der Verwirrung über kostenlose Corona-Testmöglichkeiten für Besuche in Kliniken und Pflegeheimen die Besucher in Bayern keine Bescheinigung brauchen. Eine unterschriebene Selbsterklärung des Besuchers ist nach Angaben des Ministeriums ausreichend. Das Bundesgesundheitsministerium hatte zuvor festgelegt, dass Besucher von Altenheimen und Krankenhäusern eine Bestätigung der jeweiligen Einrichtung brauchen, um einen Gratis-Schnelltest zu erhalten. „Man stelle sich mal vor, eine Seniorin, die nicht mehr so ganz bei Fuß ist, will ihren Bruder im Pflegeheim besuchen. Dann soll die gute Frau erst ins Heim, um eine Bescheinigung zu holen. Damit geht sie dann zur Teststelle – und danach fährt sie dann nochmal ins Heim, um endlich den geliebten Bruder zu sehen. Das ist Wahnsinn“, stellt Fellinger fest.
Neue Testverordnung: „Manchmal chaotisch“ Die neue Testverordnung stellt auch die Malteser vor gewisse Probleme. Wer einen Schnelltest in Anspruch nehmen will, muss jetzt neuerdings einen Testgrund vorweisen: Wer etwa an einer Veranstaltung in einem Innenraum teilnehmen möchte, muss für den Test 3 Euro zahlen. Genauso wenn die Corona-Warn-App rot zeigt. Auch Personen, die einen über 60-Jährigen oder eine vulnerable Person treffen wollen und hierbei ein Mehr an Sicherheit durch einen Schnelltest herbeiführen möchten, müssen im Testzentrum 3 Euro lassen. Ausnahmen wie gesagt sind in diesen Fällen Besuche in Pflegeheimen und Krankenhäusern. „Manchmal geht es aufgrund der Vorschriften und der vielen Bürokratie schon mal chaotisch in unseren Testzentren zu. Aber wir Malteser machen wie immer das Beste draus“, sieht die Leiterin der Bamberger Testzentren, Theresa Stößel, die Sache ganz pragmatisch.
Wer muss einen Corona-Test zahlen, wer nicht?
Zuzahlung nach der neuen Testverordnung erforderlich, wenn …
- Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ in der Corona-Warn-App
- Teilnahme an Veranstaltung im Innenraum (dazu zählen auch Restaurantbesuche)
- heute Kontakt zu einer Person, die das 60. Lebensjahr vollendet hat oder aufgrund einer Vorerkrankung oder Behinderung ein hohes Risiko aufweist, schwer an COVID-19 zu erkranken
Keine Zuzahlung erforderlich, wenn …
- das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet
- medizinische Kontraindikation, die eine Impfung gegen das Coronavirus nicht möglich macht oder in den letzten drei Monaten nicht möglich gemacht hat.
- Aktuelle Teilnahme an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen
- Testung zur Beendigung der Absonderung
- Gegenwärtig behandelt, betreut, gepflegt oder untergebracht in einer Pflegeeinrichtung oder weitere Einrichtung
- Besuch einer gegenwärtig in einer Pflegeeinrichtung (o.Ä.) behandelten, betreuten, gepflegten oder untergebrachten Person
- Im selben Haushalt lebend mit einer Coronavirus-infizierten Person
- Kontaktperson
- Testung zur Verhütung der Verbreitung in Einrichtungen (Präventivtestung)
- Ausbruchsgeschehen
- Leistungsberechtigte, mit Persönlichem Budget nach § 29 SGB IX und deren Beschäftigte
- Pflegepersonen im Sinne des § 19 1 SGB XI Wichtiger
Hinweis: Die Eltern von Kleinkindern sollen bitte als Nachweis für eine kostenlose Testung die Geburtsurkunde oder einen Kinderreisepass ins Testzentrum mitbringen!