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Nachrichten Bamberg – Aktuelle News aus Bamberg

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News Bamberg Gesundheit

Bamberg: Corona-Notbremse voraussichtlich ab dem 31. März

Am Montag, den 29. März wird die Stadt Bamberg voraussichtlich den dritten Tag in Folge eine 7-Tages-Inzidenz über 100 erreichen

Redaktion Von Redaktion
28.März.2021 | 12:09 Uhr
in Gesundheit, Coronavirus
corona schutzmassnahmen

Symbolbild – Quelle: Depositphotos @ eldarnurkovic

Der 7-Tage-Inzidenz-Wert für die Stadt Bamberg hat am Samstag, den 27. (113,7) sowie am Sonntag, den 28. März (138,3) jeweils einen Wert von 100 überschritten. Aufgrund der aktuell steigenden Fallzahlen ist auch für den morgigen Montag, den 29. März, mit einer Überschreitung des Wertes 100 zu rechnen.

Damit wäre der Wert von 100 den dritten Tag in Folge überschritten mit der Folge, dass die Stadt Bamberg dies öffentlich bekannt machen muss. Eine entsprechende Bekanntmachung ist vorbereitet. Ab Mittwoch, den 31. März, 0.00 Uhr, gelten dann die „schärferen“ Regelungen nach der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung.

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Bamberg: Corona-Notbremse voraussichtlich ab dem 31. März 1

Wird der Wert von 100 auch am Montag, den 29. März überschritten, gelten ab Mittwoch, den 31. März die folgenden Regelungen:

Stärkere Kontaktbeschränkungen

Man darf nur noch zu maximal einer Person Kontakt haben, die nicht dem eigenen Haushalt angehört. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Zulässig ist ferner die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.

Geltung einer Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr:

Von 22 bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung untersagt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn ein triftiger Grund nach § 26 der 12. BayIfSMV vorliegt.

Einschränkungen beim Einzelhandel:

Generell ist die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr untersagt. Die Abholung vorbestellter Waren (sog. Click & Collect) ist möglich.

Läden, die in Bamberg weiter geöffnet bleiben:

  • Apotheken
  • Babyfachmärkte
  • Banken und Sparkassen
  • Baumärkte
  • Baumschulen
  • Blumenfachgeschäfte
  • Buchhandlungen
  • Büchereien
  • Drogerien
  • Fahrradwerkstätten
  • Filialen des Brief- und Versandhandels
  • Friseure
  • Gartenmärkte
  • Gärtnereien
  • Getränkemärkte
  • Großhandel
  • Hörgeräteakustiker
  • Kfz-Werkstätten
  • Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung
  • Lieferdienste
  • nichtmedizinische Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege
  • Optiker
  • Pfandleihhäuser
  • Reformhäuser
  • Reinigungen und Waschsalons
  • Sanitätshäuser
  • Tankstellen,Tankstellenshops
  • Tierbedarf und Futtermittel, Tierpflege
  • Verkauf von Presseartikeln (Zeitungen, Zeitschriften)
  • Versicherungsbüros
  • sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte

Sportausübung wird eingeschränkt

Zulässig ist nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung. Die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt.

Einschränkungen bei außerschulischer Bildung und Musikschulen

Angebote der beruflichen Aus-, Fort-, und Weiterbildung sind in Präsenzform untersagt. Davon ausgenommen sind Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks. Untersagt sind weiterhin Angebote der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsgesetz und vergleichbare Angebote anderer Träger sowie außerschulische Bildungsangebote. Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform ist untersagt.

Schließung von Kulturstätten

Neben Theatern, Konzerthallen, Bühnen, Kinos und ähnlichen Einrichtungen sind nun auch Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und vergleichbare Kulturstätten geschlossen. Büchereien bleiben geöffnet.

Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot unabhängig vom Inzidenzwert

Im öffentlichen Raum gelten unabhängig vom Inzidenzwert nach wie vor die Corona-Schutzmaßnahmen. Dazu zählen auch die Maskenpflicht und das Alkoholkonsumverbot in der Innenstadt. Hier bittet die Stadt Bamberg mit Blick auf das Infektionsgeschehen dringend, sich insbesondere auch bei schönem Wetter im Bereich der Oberen und Unteren Brücke und der Kettenbrücke an Abstandsregeln und die Maskenpflicht zu halten.

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