Rund um die Weihnachtsfeiertage sowie zum Jahreswechsel kommt es bei der Müllabfuhr in Bamberg zu geänderten Abfuhrterminen für Restmüll, Biomüll und Windelsäcke.
Grund hierfür sind die gesetzlichen Feiertage, die eine Vor- oder Nachfahrt erforderlich machen. So werden einige reguläre Termine vorgezogen, andere verschieben sich um ein bis zwei Tage nach hinten. Teilweise bleibt die Abfuhr unverändert. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Tonnen entsprechend der geänderten Termine bereitzustellen.
Überblick über Vor- und Nachfahrten
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Montag, 22.12.2025 → vorgezogen auf Samstag, 20.12.2025
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Dienstag, 23.12.2025 → vorgezogen auf Montag, 22.12.2025
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Mittwoch, 24.12.2025 → vorgezogen auf Dienstag, 23.12.2025
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Donnerstag, 25.12.2025 → vorgezogen auf Mittwoch, 24.12.2025
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Freitag, 26.12.2025 → nachgefahren am Samstag, 27.12.2025
Unverändert bleiben die Abfuhren am 29., 30. und 31. Dezember 2025. Zum Jahresbeginn gelten folgende Verschiebungen:
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01.01.2026 → nachgefahren am 02.01.2026
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02.01.2026 → nachgefahren am 03.01.2026
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06.01.2026 → nachgefahren ab 07.01.2026, mit weiteren Nachfahrten bis 10.01.2026
Die Termine für Papiertonne und Gelben Sack sind den Abfuhrkalendern 2025 und 2026 zu entnehmen.
Christbaumabholung ab Mitte Januar
Die Abholung der Christbäume erfolgt bezirksweise zwischen dem 12. und 29. Januar 2026. Jeder Abfuhrbezirk hat einen festen Termin. Die Bäume werden von speziell eingesetzten Müllfahrzeugen eingesammelt. Wichtig: Christbäume müssen spätestens um 7 Uhr, ausschließlich am jeweiligen Abfuhrtag, am Gehsteigrand oder auf öffentlichem Grund bereitliegen.
Wichtige Vorgaben für die Christbäume
Damit eine umweltfreundliche Verwertung möglich ist, gelten klare Regeln:
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Maximale Länge: 2,50 Meter
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Vollständig frei von Schmuck (kein Lametta, keine Girlanden, kein Engelshaar)
Da die Bäume kompostiert werden, würden Fremdstoffe die Weiterverwendung erheblich beeinträchtigen. Die Stadt bittet daher um sorgfältige Vorbereitung und einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz.
Ordnungswidrigkeit bei falscher Entsorgung
Das frühzeitige oder willkürliche Ablegen von Christbäumen auf öffentlichem Grund ist nicht erlaubt. Wer die offiziellen Abholtermine ignoriert, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und riskiert ein Bußgeld von bis zu 320 Euro.
Alternative Entsorgungsmöglichkeit
Sollte der bezirksbezogene Abholtermin nicht passen, können Christbäume alternativ an der Kompostierungsanlage in der Rheinstraße abgegeben werden. Die Stadt Bamberg appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die veröffentlichten Termine zu halten – für eine saubere Stadt, effiziente Abfuhrtouren und einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen.
Leah
Leah unterstützt die Redaktion von Bamberg – meine Stadt® als Expertin für digitale Recherche und lokales Datenmanagement. Sie ist darauf spezialisiert, historische Archive und aktuelle Stadtinfos präzise aufzubereiten, damit kein wichtiger Insider-Tipp aus dem bamberglieben®-Netzwerk verloren geht.
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