In diesen Tagen erhalten rund 38.000 Grundabgabenpflichtige in Bamberg wichtige Post.
Die Stadtverwaltung versendet die Jahresbescheide für 2025, die neben den Hausgebühren auch die neue Grundsteuerschuld enthalten.
Was enthalten die Grundabgabenbescheide?
Die Bescheide umfassen die jährlichen Abgaben für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Entwässerung sowie die Grundsteuer. Letztere wurde aufgrund der Grundsteuerreform neu berechnet. Die Reform, initiiert durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, sieht ein wertunabhängiges Flächenmodell vor. Dieses Modell orientiert sich an der Größe von Grundstück und Gebäude. Je größer die Fläche, desto höher die Steuerlast.
Rückblick: Wie kam es zur Reform?
Die Grundsteuerreform zielt auf eine gerechtere Verteilung der Steuerlast ab. In Bayern entschied man sich für das Flächenmodell, das den bisherigen wertabhängigen Ansatz ersetzt. Die Stadt Bamberg setzt die Reform aufkommensneutral um, das heißt, die Gesamteinnahmen bleiben konstant. Dennoch gibt es Verschiebungen: Einige Bürger zahlen künftig mehr, andere weniger.
Wie berechnet sich die neue Grundsteuer?
Die neue Grundsteuer basiert auf dem Steuermessbetrag, der vom Finanzamt festgelegt wurde. Dieser ergibt sich aus den Angaben der Grundsteuererklärung, die den Stand vom 1. Januar 2022 widerspiegelt. Für die finale Berechnung multipliziert die Stadt Bamberg den Steuermessbetrag mit dem Hebesatz, der seit September 2024 bei 635 Prozentpunkten liegt.
Informationen für Betroffene
Offizielle Bescheide bringen Klarheit
Die neuen Bescheide enthalten neben der festgesetzten Steuer auch Erläuterungen und Antworten auf häufige Fragen. Zusätzlich werden Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen angeboten.
Fragen zum Steuermessbetrag
Der Steuermessbetrag wird ausschließlich vom Finanzamt Bamberg berechnet und ist bindend. Betroffene, die Änderungen oder Berichtigungen vornehmen möchten, können dies über die Plattform ELSTER oder entsprechende Formulare tun. Diese müssen handschriftlich unterschrieben eingereicht werden, da E-Mails rechtlich nicht anerkannt werden.
Belastungsverschiebungen durch die Reform
Auch wenn die Reform aufkommensneutral gestaltet ist, bringt das neue Flächenmodell Veränderungen mit sich. Bürger mit größeren Grundstücken oder Gebäuden werden tendenziell stärker belastet. Laut Oberbürgermeister Andreas Starke soll die Reform jedoch nicht zu zusätzlichen Einnahmen für die Stadt führen. Vielmehr sei das Ziel, die kommunalen Aufgaben weiterhin finanzieren zu können.
Kontaktmöglichkeiten für Fragen
Finanzamt Bamberg
Fragen zum Steuermessbetrag richten sich an:
- Adresse: Martin-Luther-Str. 1, 96050 Bamberg
- Hotline: 089 / 30 70 00 77 (Mo/Do 9–16 Uhr, Di/Mi/Fr 9–13 Uhr)
Stadt Bamberg, Sachgebiet Steuern
Fragen zur Festsetzung der Grundsteuer können hier gestellt werden:
- Adresse: Maximilianplatz 3, 96047 Bamberg
- Telefon: 0951 / 87-1244, -1245, -1242, -1750
- E-Mail: Grundabgaben@stadt.bamberg.de
Zukunftsausblick
Die neue Grundsteuer bringt für viele Bambergerinnen und Bamberger eine Anpassung ihrer Zahlungen mit sich. Während einige entlastet werden, sehen sich andere mit höheren Kosten konfrontiert. Die Stadtverwaltung betont jedoch, dass diese Veränderungen notwendig sind, um eine gerechte und stabile Finanzierung der städtischen Aufgaben zu gewährleisten.
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