Mit den bevorstehenden Festtagen steht auch wieder der Kauf eines Weihnachtsbaumes an. Immer wieder stellen Polizeibeamte fest, dass die Tannenbäume auf abenteuerliche Weise im Auto nach Hause gefahren werden. Da ragt der Baum aus dem Schiebedach oder schaut seitlich zum Beifahrerfenster heraus.
Damit gefährden die Hobbytransporteure sich und andere. Um Bußgeld und Verwarnungen zu vermeiden, raten die Polizeiinspektion Bamberg-Land und das Landratsamt Bamberg, nicht mit ungesicherter Ladung herumzufahren. Denn: Wenn ein Unfall passiert, kann die Versicherung Rückerstattung fordern, weil fahrlässiges Verhalten vorliegt.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass der Baum im Auto die Sicht nicht versperren darf. Der Blick in die Spiegel muss frei sein. Wird der Baum auf dem Dach transportiert, ist er fest zu verzurren. Kennzeichen, Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten dürfen durch die Baumäste nicht verdeckt werden. Falls er mehr als einen Meter über das Heck des Wagens hinausragt, muss eine rote Warnfahne oder ein quer zur Fahrtrichtung pendelndes Schild am Ende des Stammes angebracht sein.
Bei Dunkelheit ist stattdessen eine Kombination aus roter Leuchte und rotem Rückstrahler erforderlich. Die Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 Meter über der Fahrbahn angebracht werden. Offene Kofferraumklappen sind festzubinden, so dass sie nicht während der Fahrt aufgehen können. Dabei sollte auch darauf geachtet werden, dass keine Abgase ins Auto gelangen können. Natürlich darf der Weihnachtsbaum auch nicht vorne oder seitlich aus dem Fahrzeug herausragen und so andere Verkehrsteilnehmer gefährden.