Am Montagnachmittag gegen 17:20 Uhr ereignete sich auf dem Aldi-Parkplatz in der Memmelsdorfer Straße ein Verkehrsunfall, bei dem eine Person leicht verletzt wurde. Eine ältere Dame, die rückwärts aus ihrer Parklücke ausparkte, übersah einen gegenüberstehenden Einkaufswagen.
Der Einkaufswagen wurde von ihrem Fahrzeug erfasst und auf eine 26-jährige Frau geschoben, die gerade ihre Einkäufe in ihr Auto lud. Die junge Frau erlitt dabei eine Knieverletzung.
Unfallflucht trotz Zeugen
Obwohl mehrere Zeugen den Vorfall beobachteten und die ältere Dame darauf ansprachen, entfernte sich diese vom Unfallort, ohne ihre Personalien anzugeben oder sich nach dem Zustand der Verletzten zu erkundigen. Dieses Verhalten stellt eine Unfallflucht dar und wird von den Behörden ernst genommen.
Polizei sucht Zeugin
Die Polizei Bamberg-Stadt ist nun auf der Suche nach einer unbekannten Zeugin, die den Unfall beobachtet hat. Diese Zeugin wird dringend gebeten, sich bei der Polizei unter der Telefonnummer 0951/9129-210 zu melden, um zur Klärung des Vorfalls beizutragen.
Rechtslage und Konsequenzen
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt. Nach § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) macht sich strafbar, wer sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, ohne vorher die erforderlichen Feststellungen ermöglicht zu haben. Dies kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Darüber hinaus drohen dem Unfallflüchtigen Punkte in Flensburg und der Verlust der Fahrerlaubnis.