Am Mittwochvormittag gegen 11 Uhr meldeten Passanten der Polizei einen Radfahrer, der im Bereich Berliner Ring / Geisfelder Straße in deutlichen Schlangenlinien unterwegs war.
Die Beamten rückten sofort aus, um die Situation zu überprüfen.
Polizei trifft stark alkoholisierten E-Biker
Kurz darauf entdeckte die Streife den Mann am Berliner Ring. Auch hier fiel er durch seine unsichere Fahrweise auf. Bei der Kontrolle bemerkten die Polizisten sofort starken Alkoholgeruch. Ein freiwilliger Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht: Der 34-Jährige brachte es auf 3,26 Promille – ein Wert, der deutlich über der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt.
Blutentnahme und Ermittlungen eingeleitet
Aufgrund des hohen Promillewerts ordnete die Polizei eine Blutentnahme an. Gegen den Mann wird nun wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt. Auch wenn es sich ’nur‘ um ein E-Bike handelt, gelten die gleichen gesetzlichen Grenzen wie für Autofahrerinnen und Autofahrer.
Promillegrenzen für Radfahrer
In Deutschland gilt für Radfahrende:
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Ab 1,6 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor – eine Straftat.
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Bei Ausfallerscheinungen oder auffälliger Fahrweise können bereits niedrigere Werte Konsequenzen haben.
Der Fall zeigt, dass auch auf dem Fahrrad hohe Promillewerte schwerwiegende Folgen haben können.
Gefährliche Mischung aus Alkohol und Straßenverkehr
Glücklicherweise kam es in diesem Fall zu keinem Unfall. Dennoch verdeutlicht der Vorfall, wie riskant es ist, alkoholisiert am Straßenverkehr teilzunehmen – unabhängig vom Fahrzeug