Um Schäden an historischen Gebäuden und die Gefährdung von Mensch und Umwelt zu vermeiden, gelten in Bamberg zu Silvester besondere Regelungen für Feuerwerkskörper.
Die Stadt erinnert an die bestehenden Verbotszonen und appelliert an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger.
Abbrennverbot in Teilen der Altstadt und auf dem Michaelsberg
Ein umfassendes Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gilt in besonders brandgefährdeten Bereichen wie der Altstadt, der Altenburg und der ehemaligen Klosteranlage Michaelsberg. Diese Maßnahme schützt den historischen Gebäudebestand und verhindert potenzielle Schäden. Das Verbot umfasst sowohl öffentliche Straßen und Plätze als auch private Grundstücke innerhalb der ausgewiesenen Zonen.
Bundesweites Verbot in der Nähe sensibler Einrichtungen
Darüber hinaus ist das Abbrennen von Feuerwerk laut § 23 Abs. 1 der 1. Sprengstoffverordnung generell in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Seniorenheimen untersagt. Diese Regelung dient nicht nur dem Schutz der Gebäude, sondern auch der Rücksichtnahme auf Anwohner und Besucher, die in diesen Bereichen Ruhe und Sicherheit erwarten.
Sperrung des Michaelsbergs in der Silvesternacht
Wie bereits in den vergangenen Jahren wird die Bürgerspitalstiftung den Zugang zum Michaelsberg in der Silvesternacht kontrollieren. Zutritt erhalten ausschließlich Gäste der dort ansässigen Gastronomie, des Theaters und des Museums. Ein Sicherheitsdienst überwacht die Zugänge, um größere Schäden zu verhindern. Diese Maßnahmen haben sich in der Vergangenheit bewährt und sollen auch dieses Jahr für Sicherheit sorgen.
Polizeikontrollen und präventive Maßnahmen für Hausbesitzer
Die Polizei wird in der Silvesternacht verstärkt Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der Abbrennverbote sicherzustellen. Gleichzeitig können Hausbesitzer durch einfache Maßnahmen wie das Verschließen von Gebäudeöffnungen, das Entfernen von Brandgut und regelmäßige Kontrollen einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit leisten.
Pyrotechnik nur an zwei Tagen erlaubt
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass Kleinfeuerwerke der Klasse II nur zwischen dem 28. und 31. Dezember verkauft werden dürfen und ausschließlich an Personen über 18 Jahren. Das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper ist lediglich vom 31. Dezember bis zum 1. Januar erlaubt. Minderjährige dürfen Feuerwerk weder kaufen noch abbrennen.
Ein Appell an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger
Die Stadt Bamberg ruft alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, verantwortungsvoll mit Feuerwerkskörpern umzugehen. Rücksicht auf Mitmenschen, historische Gebäude und die Natur sollte dabei im Vordergrund stehen. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass der Jahreswechsel ein sicheres und erfreuliches Ereignis bleibt.