Der Bau- und Werksenat des Bamberger Stadtrats hat am 17. September 2025 eine neue Stellplatzsatzung beschlossen.
Diese tritt am 30. September 2025 in Kraft und ersetzt die bisherige Regelung, die durch Änderungen der Bayerischen Bauordnung außer Kraft gesetzt wurde. Mit der neuen Satzung schafft die Stadt Bamberg mehr Klarheit, reduziert die Anforderungen an Kfz-Stellplätze – insbesondere im Sozialwohnungsbau – und erleichtert so die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum.
Hintergrund: Anpassung an geänderte Rechtslage
Das Erste Modernisierungsgesetz Bayern schreibt Änderungen der Bayerischen Bauordnung vor. Dadurch hätte die alte Stellplatzsatzung automatisch ihre Gültigkeit verloren. Um eine nahtlose Fortführung der Regelungen zu gewährleisten, hat der Stadtrat eine neue Satzung beschlossen. Damit bleibt die Pflicht für Bauherren bestehen, bei Bauvorhaben Stellplätze nachzuweisen.
Entlastung für Bauherren und Förderung des Wohnungsbaus
Ein zentraler Vorteil der neuen Regelung: In vielen Bereichen werden künftig weniger Stellplätze erforderlich sein. Vor allem im Sozialwohnungsbau bringt dies spürbare Erleichterungen, da die Kosten für Stellplätze häufig eine erhebliche Belastung darstellen. Die Stadt setzt hier ein klares Signal, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und Bauprojekte attraktiver zu machen.
Konkrete Änderungen im Überblick
Die neue Satzung bringt wesentliche Anpassungen bei der Berechnung der Stellplätze:
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Bisher:
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Zwei Stellplätze je Wohnung für freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser und Wohnungen über 90 m².
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Ein Stellplatz je Wohnung für Gebäude mit Wohnungen bis 90 m².
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Neu:
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Grundsätzlich zwei Stellplätze je Wohnung.
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Mietwohnungen ohne Förderbindung und mit max. 90 m² Wohnfläche: ein Stellplatz je Wohnung.
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Geförderte Mietwohnungen: 0,5 Stellplätze je Wohnung.
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Die frühere Unterscheidung nach Gebäudetypen entfällt. Vor allem geförderter Wohnraum profitiert von einem ‚Mengenrabatt‘, der Bauherren finanziell spürbar entlastet.
Fixbeträge und klare Ablösung
Die Ablösungspflicht für Stellplätze wird künftig über Fixbeträge geregelt. Damit vereinfacht sich die Anwendung erheblich, und Bauherren erhalten mehr Planungssicherheit. Auch der Nachweis von Fahrradabstellplätzen bleibt bestehen, allerdings ohne größere Änderungen.
Mehr Transparenz und Klarheit
Die Stadt Bamberg bezeichnet die neue Stellplatzsatzung als einen ‚Quantensprung‘ in Sachen Vereinfachung. Präzisere Vorgaben schaffen Transparenz, erleichtern Genehmigungsverfahren und sorgen dafür, dass Wohnungsbauprojekte schneller und wirtschaftlicher realisiert werden können.
Informationen und Ansprechpartner
Wer Fragen zur neuen Stellplatzsatzung hat, kann sich an die Bauberatung im Bauordnungsamt der Stadt Bamberg wenden:
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Telefon: 0951 87-1761
Eine Rechtsberatung wird dort nicht angeboten. Der vollständige Wortlaut der Satzung ist online abrufbar: Zur Stellplatzsatzung (PDF).
Ein wichtiger Schritt für Bamberg
Mit der neuen Stellplatzsatzung schafft Bamberg die Grundlage für mehr bezahlbaren Wohnraum, eine bessere Balance zwischen Kfz- und Fahrradnutzung sowie eine klare Rechtslage für Bauherren. Sie ist damit ein bedeutender Baustein, um die Wohnraumsituation in der Stadt nachhaltig zu verbessern.
















