Seit dem 1. August 2025 ist das neue bayerische Ladenschlussgesetz in Kraft – und öffnet auch dem Bamberger Einzelhandel neue Spielräume.
Ab sofort dürfen Einzelhändler bis zu vier Verkaufsnächte im Jahr eigenständig durchführen, jeweils an Werktagen von 20 bis 24 Uhr. Oberbürgermeister Andreas Starke begrüßt die neue Regelung ausdrücklich: „Wir geben den neuen Spielraum umgehend an die Einzelhändler weiter. Diese können ab sofort ihre Termine bei uns melden“.
Flexibilität für Einzelhändler – mit klaren Regeln
Die Entscheidung über den konkreten Tag liegt bei den einzelnen Gewerbetreibenden. Die neuen Verkaufsnächte können individuell organisiert werden, ohne dass eine stadtweite Einkaufsnacht stattfinden muss.
Es gelten jedoch Ausnahmeregelungen: Kein Verkauf an
❌ Aschermittwoch
❌ Gründonnerstag
❌ Karsamstag
❌ Buß- und Bettag
❌ Heiligabend & Silvester
❌ Vortage von Pfingstsonntag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag
Außerdem müssen die geplanten Verkaufsnächte mindestens zwei Wochen vorab beim Ordnungsamt gemeldet werden – per E-Mail an: einkaufsnacht@stadt.bamberg.de
Wirtschaftsförderung lädt zum Mitgestalten ein
Um die neuen Möglichkeiten gemeinsam mit dem lokalen Handel sinnvoll umzusetzen, lädt die Bamberger Wirtschaftsförderung am Montag, 11. August zu einem Workshop ein. Dort können Händler ihre Ideen, Wünsche und Bedenken einbringen. Wirtschaftsreferent Dr. Stefan Goller unterstreicht den kooperativen Ansatz: „Wir wollen die Möglichkeiten des neuen Gesetzes ausschöpfen – aber selbstverständlich nur in enger Abstimmung mit den Akteurinnen und Akteuren vor Ort.“
Anmeldung und Infos zum Workshop:
E-Mail: wifoe@stadt.bamberg.de
Telefon: 0951/87-1313
Weitere Spielräume – über Einkaufsnächte hinaus
Das neue Gesetz lässt nicht nur vier individuelle Verkaufsnächte pro Betrieb zu, sondern erlaubt es Kommunen, per Rechtsverordnung bis zu acht stadtweite Einkaufsnächte im Jahr zu genehmigen. Zudem betrifft der gesetzliche Rahmen auch:
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personallos betriebene Kleinstsupermärkte,
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Verkauf an Sonn- und Feiertagen (in Tourismusorten bis zu 40 Sonntage jährlich)
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den Verkauf regionaltypischer Produkte
Diese und weitere Themen sollen im Rahmen des Workshops diskutiert und priorisiert werden – je nach tatsächlichem Bedarf des Bamberger Einzelhandels.
Bamberger Stadtrat entscheidet im September
Die Ergebnisse des Workshops bilden die Grundlage für eine kommunale Rechtsverordnung, deren Entwurf im September 2025 im Stadtrat beraten und beschlossen werden soll. Damit will die Stadt sicherstellen, dass die neuen Öffnungszeiten nicht nur rechtlich möglich, sondern auch praktisch sinnvoll und tragfähig umgesetzt werden.
Mehr Leben in der Innenstadt durch flexible Öffnungszeiten
Das Ziel ist klar: Attraktivere Einkaufsangebote, mehr Frequenz in den Innenstädten und bessere Rahmenbedingungen für den lokalen Handel. Die neuen Verkaufsnächte sollen keine Pflichtveranstaltungen, sondern gezielte Impulse mit Mehrwert sein – für Kund:innen, Händler:innen und das Stadtleben insgesamt.