In der Stadtbücherei Bamberg sollen ab Herbst 2024 neue Ausleihgebühren gelten. Das Kuratorium der Stadtbücherei hat dem Kultursenat empfohlen, in seiner Sitzung am 11. Juli 2024 darüber zu beraten.
Ziel der Gebührenanpassung ist die größtmögliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund und dem Bildungsstand ihrer Eltern.
Geplante Neuregelung
Das Kuratorium hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, dass Kinder und Jugendliche zukünftig kostenfreien Zugang zu den Medien der Stadtbücherei erhalten sollen. Im Gegenzug werden die Gebühren für Erwachsene leicht erhöht. Dies soll eine Balance zwischen bestmöglichem Bildungszugang für Kinder und Jugendliche aus weniger literaturaffinen Elternhäusern und sozialer Fairness gegenüber anderen Büchereinutzer schaffen.
Bedeutung der Bibliotheken für die Bildungslandschaft
Der Deutsche Bibliotheksverband (DBV) bestätigt in einer Stellungnahme zum nationalen Bildungsbericht: „Bibliotheken und Büchereien sind integraler Teil der lokalen Bildungslandschaft. In der Leseförderung sowie der Vermittlung von Medien- und Informationskompetenz sind sie die wichtigsten außerschulischen Bildungspartner von Kitas und Schulen.“ Der nationale Bildungsbericht zeige, dass in Deutschland die soziale Herkunft weiterhin maßgeblich über den Bildungserfolg entscheidet. Daher seien Bibliotheken wichtige Institutionen, um Teilhabechancen durch den Zugang zu Bildung zu erhöhen.
Neue Gebührensatzung ab Oktober
Bisher lag der Jahresbeitrag für Kinder unter 13 Jahren bei 4 Euro, für Jugendliche bis 17 Jahre bei 8 Euro. Diese beiden Gruppen sollen künftig vom kostenfreien Büchereiausweis profitieren. Studierende und Auszubildende bis 27 Jahre sollen einen einheitlichen ermäßigten Tarif von 12 Euro zahlen. Bezieher von Bürgergeld, Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII und Inhaber der SozCard Bamberg sollen ebenfalls 12 Euro zahlen. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner im gemeinsamen Jahrestarif würden jeweils 16 Euro zahlen. Aktuell liegen die durchschnittlichen Jahresgebühren für diese Gruppen ebenfalls zwischen 12 und 16 Euro, sodass sich hier kaum Änderungen ergeben.
Anpassung der Gebühren für Erwachsene
Bei den Gebühren für Erwachsene und juristische Personen wurde die erste Anpassung seit fünf Jahren beschlossen. Der Einzeltarif soll auf 25 Euro pro Jahr steigen, statt bisher 19 Euro. Dies entspricht einem monatlichen Beitrag von etwa zwei Euro. Der Beitrag für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften soll voraussichtlich bei 35 Euro anstatt bisherigen 27 Euro liegen. Als Alternative zum Jahresbeitrag kann eine Quartalsgebühr von 10 Euro (bisher 6 Euro) gewählt werden. Durch die Anhebung der Ausleihgebühr in diesem Bereich soll die kostenlose Ausleihe für Kinder und Jugendliche ermöglicht und quersubventioniert werden. Zudem würde die Anpassung der Gebühren den Bürokratieaufwand reduzieren.
Weitere Schritte
Sollte der Kultursenat die Änderungssatzung empfehlen, muss letztendlich die Vollsitzung des Stadtrates darüber entscheiden.