Grund dafür sind neue Veranlagungsdaten aus der Grundsteuerreform, die für das Jahr 2025 deutlich höhere Einnahmen als ursprünglich geplant erwarten lassen. Da der Stadtrat von Beginn an das Ziel der Aufkommensneutralität festgelegt hatte, wird der prognostizierte Überschuss nun an die Steuerpflichtigen zurückgegeben.
Aufkommensneutralität bleibt oberstes Ziel
„Wir halten Wort!“, betont Oberbürgermeister Andreas Starke. Die Grundsteuerreform solle der Stadt keine versteckten Mehreinnahmen bringen. „Wenn wir nun einen unerwarteten Überschuss zurückgeben, lösen wir ein wichtiges Versprechen bei den Bürgerinnen und Bürger ein und halten uns an die gegebenen Zusage“, so Starke.
Neue Hebesätze für Grundsteuer A und B
In seiner jüngsten Vollsitzung hat der Stadtrat beschlossen, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B im Jahr 2026 jeweils auf 385 Prozent festzusetzen. Damit reagiert die Stadt auf die aktuellen Prognosen, nach denen die Soll-Einnahmen für 2025 bei rund 19,5 Millionen Euro liegen und damit den Haushaltsansatz um etwa 4,4 Millionen Euro übertreffen.
Einnahmen noch mit Unsicherheiten behaftet
Finanzreferent Bertram Felix weist darauf hin, dass die Zahlen weiterhin mit Unsicherheiten verbunden sind: „Die Entwicklung ist weiterhin dynamisch, weil uns nach wie vor noch nicht alle endgültigen Daten und Messbeträge vorliegen.“ Zudem gebe es zahlreiche Schätzungen sowie viele Einsprüche, Widersprüche und Erlassanträge. Eine abschließende Bewertung der tatsächlichen Einnahmen sei daher derzeit noch nicht möglich.
Einmalige Absenkung mit Blick auf 2026
Der beschlossene Hebesatz von 385 Prozent stellt eine vorläufige und einmalige Absenkung für das Jahr 2026 dar. Ziel ist es, die aktuell überhöhten Einnahmeerwartungen auszugleichen. Aufgrund der vielen offenen Verfahren und zu erwartenden Korrekturen rechnet die Stadt jedoch damit, dass ab dem Jahr 2027 erneut Anpassungen notwendig werden könnten.
Weitere Anpassungen ab 2027 möglich
„Die Grundsteuerreform hat eine enorme Komplexität. Wir müssen flexibel reagieren, sobald neue Daten vorliegen“, erklärt Ingmar Ermold, Leiter des Kämmereiamts. Die nun festgelegten Hebesätze gelten daher ausdrücklich nur für das Jahr 2026 und stehen unter dem Vorbehalt weiterer Entwicklungen.
Rückblick auf die Reform
Im Zuge der bundesweiten Grundsteuerreform hatte die Stadt Bamberg für das Jahr 2024 Hebesätze von 635 Prozent beschlossen, um das neue Berechnungsmodell aufkommensneutral umzusetzen. Die aktuelle Absenkung stellt sicher, dass das Gesamtaufkommen auch nach der Neubewertung der Grundstücke nicht über das Niveau vor der Reform hinaus ansteigt. Mit der Senkung der Hebesätze setzt die Stadt Bamberg ein klares Zeichen für Transparenz, Verlässlichkeit und Fairness gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern.
Leah
Als Bambergerin mit Leib und Seele ist Leah unsere Redakteurin für das lokale Geschehen. Sie kennt die Stadt wie ihre Westentasche und weiß ganz genau, wo der Hase wirklich läuft.
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