Aufgrund eines Nachweises der Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand im Landkreis Bayreuth sowie vermehrte Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln werden ab sofort bayernweit Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet.
Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden erlassen Allgemeinverfügungen, in denen abhängig von den örtlichen Gegebenheiten Maßnahmen wie z. B. die Sicherung gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung sowie konsequente Reinigung und Desinfektion vorgeschrieben werden. Eine Aufstallungspflicht für Geflügel besteht aktuell nur in den Landkreisen Bayreuth, Haßberge sowie Forchheim. Durch Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden.
Die Stadt Bamberg weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass noch nicht gemeldete Geflügelhaltungen, auch Hobbyhaltungen, beim Sachgebiet Veterinärwesen der Stadt Bamberg zu melden sind. Zum Geflügel zählen hierbei Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten sowie Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden. Abgesehen von der konsequenten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen sind dem Sachgebiet Veterinärwesen der Stadt Bamberg vermehrte Verendungsfälle im Hausgeflügelbestand sowie vermehrt verendete Wildvögel (v.a. Wassergeflügel, Greifvögel) zu melden. Um das Anlocken von Wildvögeln und somit den Kontakt mit diesen zu vermeiden, soll auf die Fütterung von Geflügel im Auslauf verzichtet werden. Darüber hinaus ist der Zugang zu natürlichen Wasserstellen (Bäche, Flüsse etc.) für Hausgeflügel zu unterbinden.
Erste Anzeichen bei erkranktem Geflügel sind Apathie, Fieber, Durchfall, Atemnot und ungewöhnliche Kopfhaltung. Die Legeleistung geht drastisch zurück, innerhalb kurzer Zeit ist die Herde komplett befallen und die Tiere sterben. Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst werden und Funde den lokalen Behörden gemeldet werden.
Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind abrufbar unter
https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegel-pest