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News Bamberg

Bäume sind geschützt: Online-Baumfällantrag notwendig

Stadt Bamberg erinnert an digitale Antragspflicht und Schutzzeiten

Leah Von Leah
20.Oktober.2025 | 11:31 Uhr
in Bamberg, Service
Für die Fällung zum Beispiel dieser mongolischen
Linde ist ein Baumfällantrag notwendig, der nun auch online gestellt
werden kann. Quelle: Stadt Bamberg, Sonja Seufferth

Für die Fällung zum Beispiel dieser mongolischen Linde ist ein Baumfällantrag notwendig, der nun auch online gestellt werden kann. Quelle: Stadt Bamberg, Sonja Seufferth

Ob in privaten Gärten, öffentlichen Parks oder entlang der Alleen – Bambergs Stadtgebiet ist geprägt von einem reichen Baumbestand.

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Diese Bäume sind weit mehr als nur Schmuck fürs Stadtbild: Sie tragen aktiv zum Wohlbefinden der Bevölkerung bei. Durch Schattenwurf und Verdunstung wirken sie der sommerlichen Hitze entgegen, filtern Feinstaub und Schadstoffe aus der Luft und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum städtischen Mikroklima. Darüber hinaus bieten sie zahlreichen Tierarten wie Vögeln, Fledermäusen und Insekten wertvollen Lebensraum. Um diesen ökologischen Schatz langfristig zu bewahren, gibt es in Bamberg bereits seit 1993 eine eigene Baumschutzverordnung.

Welche Bäume sind geschützt?

Die Baumschutzverordnung gilt für alle einstämmigen Bäume mit einem Stammumfang ab 60 Zentimetern (gemessen in einem Meter Höhe) sowie für mehrstämmige Bäume ab 40 Zentimetern Stammumfang.
Damit fallen viele Bäume im Stadtgebiet unter den besonderen Schutz – unabhängig davon, ob sie auf öffentlichem oder privatem Grund stehen.

Online-Antrag bei Fällung oder starken Eingriffen Pflicht

Wer einen geschützten Baum fällen, stark zurückschneiden oder in den Wurzelbereich eingreifen möchte, muss dafür vorab eine Genehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Bamberg einholen. Seit Kurzem ist dies einfach digital möglich: Über die Website der Stadt Bamberg (www.stadt.bamberg.de) oder das BayernPortal (www.bayernportal.de) kann der Online-Baumfällantrag bequem gestellt werden. Das Klima- und Umweltamt prüft anschließend vor Ort, ob ein ausreichender Grund für die beantragte Maßnahme vorliegt. Da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann, wird eine rechtzeitige Antragstellung empfohlen.

Fällverbot von März bis September

Gemäß Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG) gilt in Deutschland ein generelles Fäll- und Schnittverbot vom 1. März bis 30. September. In dieser Zeit dürfen Bäume außerhalb von Waldflächen, Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundstücken nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten werden. Erlaubt sind in diesem Zeitraum lediglich schonende Pflegemaßnahmen – etwa die Entfernung von Totholz, beschädigten Ästen oder Sommerschnitten an Obstbäumen. Auch notwendige Maßnahmen zur Verkehrssicherheit sind zulässig, wenn sie nicht verschoben werden können und im öffentlichen Interesse liegen.
Zudem gilt: Ist ein Baum aktuell von Tieren bewohnt oder wird als Nistplatz genutzt, können weitere Einschränkungen greifen.

Fazit: Schutz und Digitalisierung im Einklang

Mit der digitalen Antragstellung schafft die Stadt Bamberg einen modernen Weg, um den Baumschutz bürgerfreundlich und effizient zu gestalten. Zugleich bleibt der Erhalt des wertvollen Stadtgrüns ein gemeinsames Anliegen von Verwaltung und Bürgerschaft. Wer rechtzeitig informiert ist und die Vorschriften beachtet, trägt aktiv dazu bei, dass Bambergs Bäume auch künftig Schatten, Lebensraum und Lebensqualität spenden.

Quelle: Stadt Bamberg
Leah


Leah

Als Bambergerin mit Leib und Seele ist Leah unsere Redakteurin für das lokale Geschehen. Sie kennt die Stadt wie ihre Westentasche und weiß ganz genau, wo der Hase wirklich läuft.

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