Die Kreiskasse Bamberg ruft alle Gebührenzahler zur Überweisung auf – sofern kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde. Wer noch nicht gezahlt hat, sollte dies umgehend nachholen, um Mahnkosten und Säumniszuschläge zu vermeiden.
Kassenzeichen für Überweisung erforderlich
Die genaue Höhe der Gebühr ist im Abfallgebührenbescheid aufgeführt, der im Frühjahr verschickt wurde. Für eine korrekte Zuordnung der Zahlung ist es entscheidend, das darauf angegebene Kassenzeichen bei der Überweisung anzugeben.
Fragen zur Zahlung? Ansprechpartner helfen weiter
Bei Fragen zum Gebührenbescheid stehen die Mitarbeiter der kommunalen Abfallwirtschaft zur Verfügung: 0951/85-141, -142, -143. Fragen zur Fälligkeit beantwortet die Kreiskasse Bamberg unter: 0951/85-186.
Alle Infos auch online abrufbar
Im Abfallkalender oder auf der Website www.landkreis-bamberg.de/abfallwirtschaft finden Bürger alle wichtigen Informationen. Dort sind auch die aktuellen Gebührensätze sowie ein Formular zur Änderung der Bankverbindung hinterlegt – ideal, um ein SEPA-Lastschriftmandat bequem zu erteilen.
Warum das SEPA-Lastschriftverfahren überzeugt
Das SEPA-Lastschriftverfahren bietet klare Vorteile:
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Keine Fristen verpassen – der Betrag wird automatisch abgebucht
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Korrekte Beträge – Gutschriften oder Nachforderungen werden berücksichtigt
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Flexibilität – das Mandat kann jederzeit widerrufen werden
Wer sich für das Lastschriftverfahren entscheidet, erspart sich nicht nur Aufwand, sondern auch unnötige Mahngebühren – und sorgt gleichzeitig für einen reibungslosen Zahlungsablauf.
Mehr Komfort durch automatische Abbuchung
Wer die Abfallgebühren per Lastschrift bezahlen lässt, profitiert doppelt: Der Zahlvorgang läuft vollautomatisch und es gibt keine bösen Überraschungen, wenn der Zahlungstermin übersehen wird. Die einmalige Erteilung des Mandats reicht – und kann auf Wunsch jederzeit geändert oder widerrufen werden.