Die Stadt Bamberg hat die wichtige Aufgabe, eine Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter am Verwaltungsgericht Bayreuth für die kommende Amtsperiode vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2030 aufzustellen.
Diese ehrenamtlichen Richter werden vom Wahlausschuss des Verwaltungsgerichts Bayreuth aus den Vorschlagslisten der kreisfreien Städte und Landkreise des Gerichtsbezirks Oberfranken gewählt. Sie übernehmen eine bedeutende Rolle in der Rechtsprechung, indem sie bei mündlichen Verhandlungen und der Urteilsfindung aktiv mitwirken.
Anforderungen an die ehrenamtlichen Richter
Die Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter ist mit einer hohen Verantwortung verbunden. Erwartet werden Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Urteilsreife sowie eine geistige und körperliche Eignung. Ehrenamtliche Richter haben bei der Urteilsfindung die gleichen Rechte wie Berufsrichter, was den Stellenwert dieses Amtes verdeutlicht.
Wer kann sich bewerben?
Die Stadt Bamberg sucht Bürger, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Deutsche Staatsangehörigkeit: Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Hauptwohnsitz in Bamberg: Der Hauptwohnsitz muss sich in der Stadt Bamberg befinden.
- Mindestalter: Am 1. April 2025 müssen die Bewerber das 25. Lebensjahr vollendet haben.
- Keine finanzielle Notlage: Bewerber dürfen nicht in Vermögensverfall (Insolvenz) geraten sein.
Zusätzlich müssen die Bewerber die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und eine Erklärung zur Verfassungstreue abgeben.
Wer ist vom Amt ausgeschlossen?
Vom ehrenamtlichen Richteramt ausgeschlossen sind Personen, die:
- Aufgrund eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden.
- Gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben könnte.
- Nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.
Weitere Ausschlusskriterien
Nicht berufen werden können zudem:
- Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
- Richter,
- Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
- Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
- Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.
Bewerbung und Frist
Interessierte Bürger, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, können sich bis zum 16. September 2024 schriftlich beim Ordnungsamt der Stadt Bamberg bewerben. Die Bewerbung sollte den vollständigen Namen, Geburtsort, Geburtstag, den ausgeübten Beruf, die Wohnanschrift sowie eventuell bisher wahrgenommene Ehrenämter enthalten.
Weitere Informationen und Kontakt
Ein Formblatt zur Abgabe der Verfassungstreueerklärung sowie weitere Informationen zur Bewerbung finden sich unter www.stadt.bamberg.de/ehrenamtliche-richter. Bei Fragen steht das Wahlamt der Stadt Bamberg unter der Telefonnummer 0951/87-1290 zur Verfügung.