Im Stadtgebiet von Bamberg sind aktuell zwei Fälle von Geflügelpest festgestellt worden. Das Virus wurde bei zwei Wildvögeln nachgewiesen.
Die Stadt appelliert daher eindringlich an alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, ihre betrieblichen Hygienemaßnahmen konsequent einzuhalten, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Die Geflügelpest, auch als Vogelgrippe bekannt, ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Vögeln. Besonders Geflügelbestände können bei einer Einschleppung erheblich betroffen sein.
Biosicherheit hat oberste Priorität
Um eine Übertragung des Virus auf Hausgeflügel zu vermeiden, müssen bestehende Schutzmaßnahmen strikt umgesetzt werden. Zu den wichtigsten Vorgaben gehören:
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Sicherung der Ställe vor unbefugtem Zutritt
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Beschränkung des Besucherverkehrs
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Tragen geeigneter Schutzkleidung
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Schuhwechsel oder Desinfektion vor Betreten des Stalls
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Gründliche Händereinigung
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Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften und Fahrzeugen
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Wildvogelsichere Lagerung von Futter und Einstreu
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Fütterung ausschließlich in geschützten Stallbereichen
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Nutzung von Leitungswasser statt Oberflächenwasser
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Regelmäßige Schadnagerbekämpfung
Diese Maßnahmen dienen der sogenannten Biosicherheit und sollen eine Einschleppung des Virus in Geflügelhaltungen verhindern.
Tierarzt bei erhöhten Verlusten informieren
Geflügelhalter werden ausdrücklich darauf hingewiesen, bei ungewöhnlich hohen Tierverlusten sofort zu handeln. Als Richtwert gelten drei oder mehr tote Tiere innerhalb von 24 Stunden in Kleinhaltungen mit unter 100 Tieren. In solchen Fällen ist unverzüglich eine Tierärztin oder ein Tierarzt zu informieren. Weiterführende Merkblätter und Informationen zur Geflügelpest stellt das Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit online zur Verfügung.
Risiko für Bevölkerung sehr gering
Nach Angaben des Robert Koch-Institut besteht für die allgemeine Bevölkerung nur ein sehr geringes Risiko. Ein moderates Übertragungsrisiko gibt es lediglich für Personen, die engen Kontakt mit infiziertem Geflügel haben. In Deutschland ist bislang kein Fall einer Übertragung auf den Menschen bekannt geworden.
Verhaltenshinweise für Bürgerinnen und Bürger
Um die weitere Verbreitung des Virus einzudämmen, bittet die Stadt um Beachtung folgender Hinweise:
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Tote Wildvögel nicht anfassen
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Funde toter oder kranker Vögel – insbesondere Wasser- oder Greifvögel – dem zuständigen Veterinäramt melden
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Hunde in der Nähe von Gewässern oder Rastplätzen von Wildvögeln anleinen
Diese einfachen Maßnahmen tragen dazu bei, das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu halten.
Ansprechpartner bei Verdachtsfällen
Für fachliche Rückfragen oder zur Meldung verendeter Wildvögel steht das Sachgebiet Verbraucherschutz in der Luitpoldstraße 51 in Bamberg zur Verfügung.
Telefonisch erreichbar ist die Behörde:
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Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 14:00 Uhr
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Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
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Telefonnummer: 0951 / 87-3500
Außerhalb dieser Zeiten können sich Bürgerinnen und Bürger an das Amt für Brand- und Katastrophenschutz unter 0951 / 87-7570 wenden.
Wachsamkeit schützt Tierbestände
Die aktuellen Nachweise zeigen, dass das Virus weiterhin in der Wildvogelpopulation präsent ist. Durch umsichtiges Verhalten, konsequente Hygienemaßnahmen und schnelle Meldungen können Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sowie die Bevölkerung dazu beitragen, eine weitere Ausbreitung im Stadtgebiet zu verhindern.
Leah
Leah unterstützt die Redaktion von Bamberg – meine Stadt® als Expertin für digitale Recherche und lokales Datenmanagement. Sie ist darauf spezialisiert, historische Archive und aktuelle Stadtinfos präzise aufzubereiten, damit kein wichtiger Insider-Tipp aus dem bamberglieben®-Netzwerk verloren geht.
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