Am Dienstagnachmittag wurde ein 36-jähriger E-Scooter-Fahrer auf dem Radweg in der Lagerhausstraße in Burgebrach von einer Polizeistreife kontrolliert.
Anlass war ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen an seinem Fahrzeug – ein klarer Verstoß gegen die Versicherungspflicht.
Auffälliges Verhalten und Alkoholgeruch
Im Zuge der Kontrolle zeigten sich bei dem Mann deutliche alkoholbedingte Auffälligkeiten. Die Polizeibeamten führten daraufhin einen Atemalkoholtest durch – das Ergebnis: 1,52 Promille. Damit lag der Wert deutlich über dem gesetzlichen Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit.
Verdacht auf weitere Substanzen – Blutentnahme folgt
Zusätzlich ergab sich während der Kontrolle der Verdacht auf die Einnahme von Betäubungsmitteln oder Medikamenten. Zur weiteren Abklärung wurde der Mann zur Blutentnahme ins Krankenhaus gebracht. Die Ermittlungen dauern an.
Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr
Den 36-Jährigen erwartet nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Je nach Ergebnis der Blutuntersuchung könnten weitere Verstöße hinzukommen. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass E-Scooter im Straßenverkehr denselben Alkoholgrenzwerten unterliegen wie Kraftfahrzeuge – ein Verstoß kann Führerscheinentzug, Punkte in Flensburg und hohe Geldstrafen zur Folge haben.