Das bürgerfreundliche Angebot zur Abholung von Grüngutabfällen wird gerne genutzt, jedoch belasten zunehmende Verstöße den Service.
Die Stadt Bamberg greift nun durch und erinnert an klare Vorgaben und Regeln.
Zweimal jährlich: Die bürgerfreundliche Grüngutabfuhr
Die Abteilung Entsorgung von Bamberg Service bietet Gartenbesitzern zweimal im Jahr – im Frühling und im Herbst – eine kostenlose Abholung gebündelter Grüngutabfälle an. Dieser Service ermöglicht es Bürgern, ihre Gartenabfälle unkompliziert loszuwerden und erfreut sich großer Beliebtheit. Dennoch gibt es klare Vorgaben, an die sich jeder halten muss.
Richtige Bereitstellung von Grüngut
Um die Effizienz der Abholung zu gewährleisten, gelten bestimmte Vorschriften:
- Bündelung mit kompostierbaren Materialien: Für die Bündelung dürfen nur kompostierbare Materialien, wie Juteschnüre, verwendet werden.
- Kleinere Abfälle: Laub, Gras und ähnliche Gartenabfälle müssen in Papiersäcken, Kartons oder Holzkisten bereitgestellt werden. Lose Abfälle oder nicht kompostierbare Verpackungen sind nicht erlaubt.
Vermehrte Verstöße gefährden das Angebot
In letzter Zeit verzeichnete die Entsorgung verstärkt Verstöße gegen diese Regeln. Anwohner stellen häufig größere Mengen an Ästen und Zweigen lose am Straßenrand ab, die die haushaltsüblichen Mengen bei Weitem überschreiten. Besonders problematisch ist die Ablagerung von Grüngut nach dem offiziellen Abholtermin.
Missbrauch der Abfuhrregelung
Nach Abschluss der regulären Abholungen wurden vermehrt größere Mengen an Grüngutabfällen an bereits abgefahrenen Stellen oder sogar im öffentlichen Raum abgeladen. Dieser Missbrauch übersteigt die Kapazitäten und verursacht erhebliche Probleme. Bamberg Service appelliert daher an die Bürgerinnen und Bürger, sich strikt an die Vorgaben zu halten.
Alternativen zur Abfallentsorgung
Für Gartenbesitzer, die nach der regulären Abfuhr weitere Grüngutabfälle entsorgen müssen, gibt es verschiedene legale Alternativen:
- Biotonne: Kleinere Mengen können über die Biotonne entsorgt werden.
- Grünschnittsack: Hierbei handelt es sich um einen speziellen Sack zur Entsorgung von Grünschnitt, der bei Bedarf erworben werden kann.
- Kompostanlage: Bürger können ihre Gartenabfälle selbstständig zur Kompostanlage bringen.
- Private Anbieter: Wer größere Mengen entsorgen muss, kann einen professionellen Anbieter beauftragen.
Illegale Ablagerungen werden geahndet
Wer sich weiterhin nicht an die Regeln hält und Grünschnitt illegal an den Straßenrand stellt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Bamberg wird in den kommenden Wochen verstärkt kontrollieren und Verstöße ahnden. Ziel ist es, das bürgerfreundliche Angebot der Grüngutabfuhr langfristig aufrechtzuerhalten und Missbrauch zu verhindern.