Am Mittwochnachmittag fiel einer Streife der Wasserschutzpolizei Bamberg ein Jugendlicher auf, der mit einem Boot auf dem Main bei Oberhaid unterwegs war.
Als sich das Polizeiboot näherte, reagierte der 17-Jährige auffällig nervös: Er schnitt hastig seine Angelschnur ab, offenbar in dem Versuch, Beweise zu vernichten. Doch die Beamten ließen sich nicht täuschen – mit einem Bootshaken holten sie die Schnur ein und machten dabei eine schockierende Entdeckung.
Lebender Fisch als Köder missbraucht
Am Haken befand sich ein lebender Döbel von etwa 34 Zentimetern Länge, der als sogenannter Lebendköder diente. Diese Praxis ist in Deutschland streng verboten, da sie als Tierquälerei gilt. Der Fisch hatte schwere Verletzungen erlitten und musste von den Beamten erlöst werden, um weiteres Leiden zu verhindern. Die Verwendung lebender Tiere als Köder verstößt gegen das Tierschutzgesetz (§ 17 TierSchG) und wird strafrechtlich verfolgt. Selbst erfahrene Angler wissen: Nur tote oder künstliche Köder sind erlaubt.
Ermittlungen und Konsequenzen
Wie die Polizei mitteilte, besaß der Jugendliche keine gültige Genehmigung zum Angeln. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Bamberg wurden deshalb seine Angeln sowie das Motorboot sichergestellt. Gegen den jungen Mann wurde ein Strafverfahren wegen Fischwilderei und Tierquälerei eingeleitet. Zusätzlich erwartet ihn ein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Bayerische Fischereigesetz.
Ergänzende Erkenntnisse der Polizei
Nach weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Jugendliche nicht vom Boot, sondern vom Ufer aus geangelt hatte. Dort hatte er ein kleines Lager errichtet und campiert. Zwar verfügte der 17-Jährige über einen Angelschein und eine Erlaubnis zum Fischen in diesem Gewässer – doch durch die Nutzung eines Lebendköders verlor diese Genehmigung ihre Gültigkeit. Damit lag der Tatbestand der Fischwilderei (§ 293 StGB) vor, der auch bei sonst berechtigten Anglern greift, wenn diese gegen wesentliche Vorschriften verstoßen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen musste der Jugendliche sein Lager abbrechen und wurde in die Obhut seiner Eltern übergeben.












