Schnell stellte sich heraus, dass gegen die Frau ein offener Haftbefehl bestand, den sie nur durch die Zahlung eines Geldbetrags hätte abwenden können. Da sie den notwendigen Betrag nicht bei sich hatte, begleiteten die Beamten sie zur Dienststelle.
Beifahrer will helfen – und setzt sich verbotenerweise ans Steuer
Ihr 38-jähriger Beifahrer erklärte den Polizisten, er könne das benötigte Geld beschaffen. Mit Zustimmung der Fahrzeughalterin verließ er die Einsatzörtlichkeit – und zwar mit dem Auto. Erst im weiteren Verlauf der Sachbearbeitung kam ans Licht, dass dem Mann bereits vor zwei Jahren die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Damit war seine spontane Hilfsaktion strafrechtlich relevant: Er wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt.
Geld bleibt aus – Haftantritt unvermeidlich
Doch nicht nur der unerlaubte Fahrtantritt sorgte für weitere Probleme. Der 38-Jährige brachte das angekündigte Geld nicht zur Polizei. Für die 42-jährige Fahrerin bedeutete das, dass sie die Haftstrafe antreten musste. Der Vorfall endet somit mit einer Festnahme sowie einer zusätzlichen Strafanzeige gegen den Beifahrer.













