Der Winter steht vor der Tür, und damit steigen die Anforderungen an Straßen- und Gehwegsicherheit.
Neben dem städtischen Winterdienst von Bamberg Service sind auch Bürger gefragt, um Gehwege sicher und passierbar zu halten. Die Stadt erinnert an die wichtigsten Regelungen aus der Verordnung zur ‚Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung des Verkehrs auf Gehwegen im Winter‘.
Wer ist verpflichtet zu räumen und zu streuen?
Die Räum- und Streupflicht obliegt grundsätzlich den Eigentümern und Mietern von Grundstücken, die direkt an öffentliche Straßen angrenzen (sogenannte ‚Vorderlieger‘). Auch Grundstücke, die über öffentliche Straßen erschlossen werden (‚Hinterlieger‘), fallen unter diese Pflicht. Befindet sich ein Grundstück an mehreren Straßen, gilt die Verpflichtung für alle angrenzenden Straßen.
Zeiten und Anforderungen: Von 7:30 bis 20:00 Uhr muss geräumt werden
Gehwege müssen bei Schnee oder Eisglätte täglich zwischen 7:30 Uhr und 20:00 Uhr in einem sicheren Zustand gehalten werden. Dazu gehört das Freiräumen von Schnee und das Abstreuen von glatten Flächen. In Bereichen ohne klar abgegrenzten Gehweg gilt ein Streifen von 1,5 Metern an der Straßenseite als Gehweg, in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen sind es 2 Meter.
Welche Mittel dürfen verwendet werden?
Um Gehwege rutschfest zu machen, dürfen geeignete abstumpfende Materialien wie Sand oder Splitt eingesetzt werden. Der Einsatz von Tausalz oder anderen ätzenden Mitteln ist verboten, da diese umweltschädlich sind. Die Beschaffung des Streumaterials ist die Aufgabe der Anlieger. Die Streubehälter am Straßenrand sind ausschließlich für den städtischen Winterdienst vorgesehen.
Wohin mit dem geräumten Schnee?
Geräumter Schnee oder Eisreste sollten am Rand des Gehwegs oder, falls notwendig, am Fahrbahnrand so abgelegt werden, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar behindert wird. Besondere Vorsicht gilt bei:
- Abflussrinnen
- Hydranten
- Kanaleinlaufschächten
- Bushaltestellen
- Fußgängerüberwegen
- Radwegen
Diese Bereiche müssen freigehalten werden, um den Verkehrsfluss und die Sicherheit zu gewährleisten.
Weitere Informationen zum Winterdienst
Für weitere Details zum Winterdienst in Bamberg steht die Website der Stadt zur Verfügung: Winterdienst Bamberg. Hier finden Bürger:innen zusätzliche Informationen und hilfreiche Tipps, um ihren Pflichten nachzukommen und die Sicherheit im Winter zu gewährleisten.