Als Reaktion auf die öffentliche Berichterstattung über den Bamberger Schlachthof, fand am Montag, den 21.09.2020 eine Kontrolle des Schlachthofes durch die Kontrollgruppe des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und der Regierung von Oberfranken statt. Geprüft wurden mögliche Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen. Ergebnis: Es wurden am Schlachthof Bamberg keine Verstöße gegen Tierschutzbestimmungen festgestellt.
Nach den Feststellungen der Kontrollbehörden ist klar: Entgegen dem Eindruck, welcher durch eine Stadtratsanfrage in der Öffentlichkeit erweckt wurde, gibt es am Bamberger Schlachthof keine Tierschutzverstöße. Leider wurde durch die Berichterstattung ein gegenteiliger Eindruck erweckt. Es muss daher abgewartet werden, ob der bereits jetzt eingetretene Imageschaden auch zu finanziellen Einbußen führen wird. Dabei geht es in erster Linie nicht um wirtschaftliche Verluste, sondern vor allem um die Sicherung der Arbeitsplätze am Schlachthof.
Die derzeit laufenden Prüfungen, in welcher Rechtsform der Bamberger Schlachthof zukunftssicher geführt werden soll, weiterhin als städtische Dienststelle oder beispielsweise als GmbH, sind von diesem Vorgang nicht betroffen. Die Stadtverwaltung wird dem Stadtrat dazu voraussichtlich im Oktober einen Entscheidungsvorschlag vorlegen. Ziel ist die nachhaltige und langfristige Sicherstellung eines regional verankerten Schlachtbetriebes in Bamberg. Versorgungssicherheit und Regionalität sollen gestärkt werden.