Ein gemeinsamer Antrag der beiden Stadträte Claudia John (FW) und Prof. Dr. Gerhard Seitz (CSU) steht gerade im Diskurs. Eine Meinung dazu haben sicher viele, offen diskutiert wurde bislang kaum: Es geht um das heikle Thema der Aufsichtsratsbezüge der Stadtratsmitglieder.
Der Antrag möchte eine Begrenzung der Bezüge der durch die Stadträte bekleideten Aufsichtsratsposten erreichen. Jedoch kam es bisher nicht zu einer offenen Diskussion im Stadtrat. Man fragt sich warum, wenn man die Presse der letzten Wochen verfolgt. So sollten doch eigentlich alle Stadträte an das Wohl unserer Stadt denken.
“Der Stadt fehlen im kommenden Haushalt über 40 Mio. Euro. Da kann es doch nicht angehen, dass die Stadträte für ihr Ehrenamt über die gerechtfertigte Aufwandsentschädigung von monatlich bis zu 500 Euro für die Stadtratstätigkeit sowie die zusätzlich gezahlten Sitzungspauschalen hinaus überdies im Aufsichtsrat noch so teils fürstlich entlohnt werden”, so Seitz.
Förderung von ökosozialen und kulturellen Projekten
Die Stadt Bamberg wird in ihren Beteiligungsgesellschaften (z.B. den Stadtwerken) durch Stadträte in den Aufsichtsratsgremien vertreten. Derzeit werden für die “großen” und somit begehrten Aufsichtsratsposten den Stadträten monatlich bis zu 300.- Euro überwiesen.
Seitz und John wollen erreichen, dass der Stadt durch die Deckelung der Bezüge auf 1.000.- Euro jährlich, ein mittelhoher fünfstelliger Betrag zufließt. Dieser Betrag soll direkt in den Härtefallfonds fließen, über den ökosoziale und kulturelle Projekte, die coronabedingt dem Rotstift zum Opfer fielen, gefördert werden können.
Zusatzeinnahmen ähnlich dem Gehalt einer Arzthelferin
Wie dem Antrag zu entnehmen ist, haben manche Stadträte durch geschickte Wahl der Aufsichtsratsposten Zusatzeinnahmen, die dem Gehalt einer medizinischen Fachangestellten in der Sozialstiftung Bamberg entsprechen.
Seitz weiter: “Die steuerrechtlichen Bedenken, die die Stadt hier jetzt ins Feld führt, zeigen vor allem eines: Unser Antrag ist genau richtig. Derartige Einwände kommen nämlich immer dann, wenn einem inhaltlich die Argumente ausgehen. Auch die Stadträte müssen in der aktuell schwierigen Situation ihren Beitrag leisten.”
Ältesten-Rat lehnt Deckelung der Bezüge ab
Er kürzlich hat der Bamberger Ältesten-Rat zu diesem Thema beraten und sich gegen eine Begrenzung der Bezüge ausgesprochen.
Claudia John stellte dazu fest, dass im Ältesten-Rat der Antrag unter dem Vorwand „Steuergründe“ abgelehnt wurde und moniert dabei, dass zu keiner Zeit nach Alternativen gesucht wurde. Sie ist sich sicher, dass es ein öffentliches Interesse zu dem Antrag gibt und hält aus diesem Grund auch an diesem fest.
Die Verträge der Aufsichtsräte werden für 6 Jahre gemacht, das bedeutet, dass in dieser Legislaturperiode eigentlich keine Änderungen mehr möglich sind. Auf Nachfrage bei Claudia John, warum der Antrag erst jetzt kommt, wo doch eine nachträgliche Reduzierung der Vergütung nicht mehr möglich sei, entgegnete diese: „Es kommt ja nicht auf die rückwirkende Reduzierung an. Der Antrag hat sich zum einen aus den Ausfällen durch Corona ergeben, aber auch, weil man in dieser Periode vermehrt den Eindruck bekommen hat, dass Posten nach Vergütung und nicht nach persönlichen Interessen und Qualifikationen gewählt wurden.“
Grünes Bamberg und Volt sollen Wahlversprechen ernst nehmen
“Ich hoffe, dass besonders die Kolleginnen und Kollegen von Grünes Bamberg und Volt ihre Wahlversprechen ernst nehmen und sagen: Ja zur Transparenz und Ja zur Förderung ökosozialer und kultureller Projekte”, so John abschließend.
Transparenz so wichtig wie nie
Die Antragsteller sind sich sicher, dass ihre Eingabe neben der finanziellen Komponente, die Diskussion und Besinnung zurück auf die eigentlichen Aufgaben der Stadträte lenkt: Nämlich die Vertretung der Belange der Bürger dieser Stadt.
Außerdem sehen sie eine dringende Notwendigkeit zu einer offenen Diskussion und möchten verhindern, dass ihr Antrag hinter verschlossenen Türen abgebügelt wird.
Redler will Beschränkung für neue Schlachthof-GmbH umsetzen
Ursula Redler von der CSU-BA Fraktion hat im letzten Finanzsenat einen ähnlichen Vorstoß gewagt, aber nur bedingt Gehör gefunden. So ist sie der Auffassung, dass man bei der neu zu gründenden Schlachthof-GmbH von Anfang an eine klare Linie zeigen könnte und „die Aufsichtsratsbezüge von Beginn an niedrig bemessen muss – allein schon wegen der aktuellen, prekären Haushaltslage“.