Die Grundsteuerreform in Deutschland zeigt nun auch in Bamberg ihre Auswirkungen.
Am 24. und 25. September 2024 hat sich der Stadtrat getroffen, um die neuen Hebesätze für die Grundsteuer A und B zu beschließen. Diese Anpassungen betreffen viele Immobilienbesitzer – doch was genau ändert sich und warum?
Hebesätze für Grundsteuer A und B festgelegt
Ab dem 1. Januar 2025 gelten in Bamberg neue Hebesätze für die Grundsteuer. Die Grundsteuer A (für landwirtschaftliche Flächen) und die Grundsteuer B (für bebaute Grundstücke) werden beide auf 635 Prozent festgelegt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich für die Stadt höhere Einnahmen ergeben. Oberbürgermeister Andreas Starke stellt klar: „Für die Stadt Bamberg ergeben sich durch die Änderungen keine Mehreinnahmen“,
Warum kommt es zu Anpassungen?
Die Neuberechnung der Grundsteuer in Bamberg basiert auf der bundesweiten Reform, die das Bundesverfassungsgericht 2018 gefordert hat. Die bisherige Berechnungsgrundlage, die sogenannten Einheitswerte, wurden als veraltet und verfassungswidrig eingestuft. Mit der Reform trat ein neues Modell in Kraft, bei dem in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell verwendet wird. Dieses orientiert sich an der Größe von Grundstück und Gebäude und nicht mehr am Wert der Immobilie.
Verschiebungen für Grundsteuerpflichtige
Die Stadt Bamberg hält sich strikt an das Prinzip der ‚Aufkommensneutralität‘ für die Umstellung vom alten auf das neue System. Dennoch werden sich für einzelne Immobilienbesitzer Änderungen ergeben. Finanzreferent Bertram Felix erklärt: „Es wird zu Verschiebungen kommen. Einige werden Mehrausgaben haben, andere Minderausgaben“. Das liegt vor allem an dem vom Freistaat vorgegebenen, neuen Berechnungsmodell, das für Jeden mit Immobilien- und Grundbesitz zu einem neuen Grundsteuermessbetrag führt. Multipliziert mit dem Hebesatz der jeweiligen Kommune ergibt sich daraus die individuelle Grundsteuerschuld.
Berechnung ohne Spielraum für die Stadt
Für die Festlegung der neuen Hebesätze hatte die Stadt Bamberg keinen Gestaltungsspielraum. Die Berechnung ergab sich automatisch durch die Aufkommensneutralität. „Mit einem einfachen Dreisatz errechneten sich die neuen Hebesätze von selbst. Ein Gestaltungsspielraum für uns als Kommune war nicht vorhanden“, erklärt Finanzreferent Felix. Die Rechnung für die neuen Hebesätze lautete: Die gesamten Grundsteuereinnahmen der Stadt Bamberg pro Jahr geteilt durch die Summe aller neuen Grundsteuermessbeträge. So kamen die 635 Prozent für Grundsteuer A und B heraus.
Denkmalschutz beeinflusst Hebesatz
Ein wichtiger Faktor für den neuen Hebesatz in Bamberg ist der Denkmalschutz. In der Welterbestadt gibt es zahlreiche denkmalgeschützte Gebäude, deren Grundsteuermesszahlen um 25 Prozent reduziert sind. „In den meisten bayerischen Städten fällt diese Regelung nicht besonders ins Gewicht, in der Welterbestadt Bamberg ist das jedoch anders. Hier wirkt sich das massiv aus“, erläutert Ingmar Ermold, Leiter des Kämmereiamts. Insgesamt sind 9.132 Gebäude auf 5.804 Flurstücken in Bamberg denkmalgeschützt, was rund ein Drittel der veranlagten Objekte in Bamberg ausmacht.
Ausblick: Weitere Anpassungen möglich
Die Grundsteuerreform wird auch in den kommenden Jahren noch nicht vollständig abgeschlossen sein. „Wir gehen davon aus, dass es in den Folgejahren noch zu reformbedingten Anpassungen bei den Messbetragsdaten kommen wird und wir bei den Hebesätzen nachjustieren müssen“, sagt Ingmar Ermold. Es bleibt also abzuwarten, ob in den nächsten Jahren weitere Veränderungen auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen.
Rechtsmittel und Einspruchsmöglichkeiten
Für diejenigen, die mit ihrer neuen Grundsteuerschuld nicht einverstanden sind, besteht die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Die Berechnungsgrundlage ist der Grundsteuermessbescheid, der vom Finanzamt Bamberg festgelegt wird. Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe kann beim Finanzamt Einspruch eingelegt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Berichtigung der Grundsteuererklärung weiterhin möglich.