Am 8. März 2026 findet in Bamberg die nächste Kommunalwahl statt. Damit alle Wahlberechtigten gut vorbereitet sind, beginnt die Stadt Bamberg ab Mittwoch, 11. Februar 2026, mit der Zustellung der Wahlbenachrichtigungen.
Mit diesem Schreiben erhalten Bürgerinnen und Bürger nicht nur alle wichtigen Informationen zur Wahl, sondern können damit auch direkt Briefwahlunterlagen beantragen – auf klassischem Weg oder bequem online.
Wahlbenachrichtigung: Das sollten Sie wissen
Die Wahlbenachrichtigung wird automatisch per Post zugestellt. Sie enthält alle relevanten Angaben, etwa:
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das zuständige Wahllokal
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die Wahlzeit am 8. März 2026
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Hinweise zur Beantragung der Briefwahl
Wichtig: Wahlscheine und Briefwahlunterlagen dürfen aus rechtlichen Gründen nicht vor dem 16. Februar 2026 ausgegeben werden. Wer die Briefwahl nutzen möchte, sollte dies bei der Terminplanung berücksichtigen.
Briefwahl beantragen: Diese Möglichkeiten gibt es
Wer am Wahltag nicht persönlich ins Wahllokal gehen kann oder möchte, kann die Briefwahl nutzen. Dafür stehen mehrere Wege offen.
Antrag per Formular
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antragsformular. Dieses muss:
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vollständig ausgefüllt
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eigenhändig unterschrieben
werden. Anschließend kann der Antrag bei der Stadt Bamberg eingereicht werden.
Online-Antrag per QR-Code oder Website
Besonders komfortabel ist die digitale Beantragung. Die Wahlbenachrichtigungen sind mit einem QR-Code versehen, der direkt zur Online-Antragsseite führt. Alternativ ist der Antrag auch ohne QR-Code möglich unter:
www.stadt.bamberg.de/wahlen. So lassen sich die Briefwahlunterlagen bequem per Smartphone, Tablet oder Computer beantragen.
Wichtige Frist beachten
Der Online- oder schriftliche Antrag muss spätestens am 3. März 2026 gestellt werden.
Nur so bleibt ausreichend Zeit:
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für den Postversand der Unterlagen
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für das Ausfüllen der Stimmzettel
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für die rechtzeitige Rücksendung
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am 8. März 2026 bei der Stadt Bamberg eingegangen sein.
Persönlich vor Ort wählen oder Unterlagen abholen
Die Wahlamtsgeschäftsstelle der Stadt Bamberg befindet sich im:
Rathaus Maxplatz
Erdgeschoss, Zimmer-Nr. 8b
(in der früheren Infothek)
Neben den regulären Eingängen ist auch ein barrierefreier Zugang über die Fleischstraße eingerichtet. In der Wahlamtsgeschäftsstelle besteht zudem die Möglichkeit, direkt vor Ort zu wählen. So entfällt der Postweg komplett.
Öffnungszeiten des Wahlamts
Die regulären Öffnungszeiten sind:
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Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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Freitag: 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Zusätzliche Sonderöffnungszeiten
Für die heiße Phase vor der Wahl gelten erweiterte Zeiten:
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Freitag, 27. Februar 2026: 8:00 bis 18:00 Uhr
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Samstag, 28. Februar 2026: 8:00 bis 13:00 Uhr
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Freitag, 6. März 2026:
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8:00 bis 15:00 Uhr: Beantragung von Briefwahlunterlagen
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15:00 bis 18:00 Uhr: Abholung nicht zugegangener Unterlagen oder Ausstellung eines Wahlscheins bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung
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Samstag, 7. März 2026: 8:00 bis 12:00 Uhr
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Abholung nicht zugegangener Unterlagen oder Ausstellung eines Wahlscheins bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung
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Diese Unterlagen müssen Sie mitbringen
Für die Beantragung vor Ort sind erforderlich:
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die Wahlbenachrichtigung
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ein amtliches Ausweisdokument
Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragen möchte, benötigt zusätzlich eine schriftliche Vollmacht. Ein entsprechender Vordruck befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Telefonische Beantragung nicht möglich
Das Wahlamt weist ausdrücklich darauf hin, dass eine telefonische Beantragung von Wahlscheinen nicht zulässig ist. Anträge können ausschließlich schriftlich, persönlich oder online gestellt werden.
Weitere Informationen zur Kommunalwahl
Umfassende Informationen rund um die Kommunalwahl in der Stadt Bamberg finden Interessierte online unter: www.stadt.bamberg.de/wahlen. Dort stehen aktuelle Hinweise, rechtliche Grundlagen und weiterführende Informationen bereit.
Gut vorbereitet zur Wahl
Die Kommunalwahl entscheidet über die politische Zukunft der Stadt Bamberg. Wer frühzeitig seine Wahlbenachrichtigung prüft und gegebenenfalls die Briefwahl beantragt, sorgt für einen reibungslosen Ablauf. Ob persönlich im Wahllokal oder per Briefwahl – wichtig ist, das eigene Stimmrecht zu nutzen und aktiv an der demokratischen Gestaltung der Stadt mitzuwirken.
Leah
Leah unterstützt die Redaktion von Bamberg – meine Stadt® als Expertin für digitale Recherche und lokales Datenmanagement. Sie ist darauf spezialisiert, historische Archive und aktuelle Stadtinfos präzise aufzubereiten, damit kein wichtiger Insider-Tipp aus dem bamberglieben®-Netzwerk verloren geht.
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