Sie spenden Schatten, verbessern das Stadtklima und bieten zahlreichen Tieren einen Lebensraum. Damit dieser Baumbestand erhalten bleibt, gelten in Bamberg besondere Schutzvorschriften. Wer einen geschützten Baum fällen, die Krone stärker zurückschneiden oder in dessen Wurzelbereich eingreifen möchte, benötigt grundsätzlich eine entsprechende Genehmigung.
Ab wann ein Baum geschützt ist
Im Geltungsbereich der städtischen Baumschutzverordnung gelten bestimmte Größen als Grenze. Geschützt sind einstämmige Bäume ab einem Stammumfang von 60 Zentimetern. Gemessen wird der Umfang in einer Höhe von einem Meter. Bei mehrstämmigen Bäumen greift der Schutz bereits ab einem Stammumfang von 40 Zentimetern. Wer sich unsicher ist, ob der eigene Baum unter die Schutzvorschriften fällt, sollte sich vor einer geplanten Maßnahme beim Klima- und Umweltamt der Stadt Bamberg informieren.
Von März bis September gilt ein Fällverbot
Zusätzlich zur städtischen Baumschutzverordnung muss der allgemeine Artenschutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz beachtet werden. Vom 1. März bis zum 30. September ist es grundsätzlich verboten, Bäume außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen auf Stock zu setzen oder zu beseitigen. Ausgenommen sind schonende Form- und Pflegeschnitte, die der Gesunderhaltung des Baumes dienen. Dazu gehört beispielsweise das Entfernen einzelner abgestorbener oder beschädigter Äste.
Auch Tiere dürfen nicht gestört werden
Selbst wenn eine Maßnahme grundsätzlich zulässig wäre, muss immer geprüft werden, ob geschützte Tiere den Baum aktuell nutzen. Befinden sich beispielsweise Nester, Bruthöhlen oder andere Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Baum, können zusätzliche artenschutzrechtliche Vorgaben gelten. Eine geplante Fällung sollte deshalb nicht allein anhand der Jahreszeit beurteilt werden. Auch der Zustand des Baumes und seine Bedeutung als Lebensraum spielen eine wichtige Rolle.
Fällung zwischen Oktober und Februar möglich
Grundsätzlich ist das Fällen von Bäumen im Zeitraum vom 1. Oktober bis Ende Februar möglich. Bei geschützten Bäumen reicht es jedoch nicht aus, einfach innerhalb dieses Zeitraums zur Säge zu greifen. Wer einen geschützten Baum fällen lassen möchte, muss zuvor eine entsprechende Genehmigung beantragen. Die Stadt Bamberg weist darauf hin, dass die Prüfung etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Deshalb sollten Eigentümer den Antrag frühzeitig stellen, wenn eine Fällung geplant ist.
Antrag bequem online stellen
Der Antrag auf eine Fällgenehmigung kann online eingereicht werden. Möglich ist dies über die Internetseite der Stadt Bamberg oder über das Bayernportal. Nach Eingang des Antrags prüft das Klima- und Umweltamt vor Ort, ob ein ausreichender Grund für die geplante Maßnahme besteht. Erst nach dieser Prüfung steht fest, ob und unter welchen Bedingungen der geschützte Baum gefällt werden darf.
Was vor einer Fällung wichtig ist
Wer einen Baum auf dem eigenen Grundstück entfernen oder stärker zurückschneiden möchte, sollte deshalb einige Punkte beachten:
- Stammumfang prüfen: Einstämmige Bäume ab 60 Zentimetern und mehrstämmige Bäume ab 40 Zentimetern können geschützt sein.
- Jahreszeit beachten: Vom 1. März bis 30. September gelten besondere Einschränkungen.
- Artenschutz prüfen: Nester, Bruthöhlen und andere Lebensstätten können eine Maßnahme verhindern oder zusätzliche Vorgaben auslösen.
- Genehmigung beantragen: Für geschützte Bäume ist grundsätzlich eine entsprechende Genehmigung erforderlich.
- Frühzeitig handeln: Die Prüfung durch das Klima- und Umweltamt kann Zeit benötigen.
Frühzeitig beim Klima- und Umweltamt nachfragen
Wer vor einer geplanten Fällung oder einem stärkeren Rückschnitt unsicher ist, sollte sich frühzeitig informieren. So kann geklärt werden, ob der Baum unter die Baumschutzverordnung fällt und welche Vorgaben für die geplante Maßnahme gelten. Das Klima- und Umweltamt der Stadt Bamberg ist in der Luitpoldstraße 51 erreichbar. Das Sachgebiet Naturschutz steht unter der Telefonnummer 0951/87-1738 sowie per E-Mail an naturschutz@stadt.bamberg.de für Fragen zur Verfügung. Damit lassen sich unnötige Verzögerungen vermeiden und gleichzeitig die geltenden Vorschriften zum Schutz von Bäumen und Tieren einhalten.
Bäume schützen und Fällungen richtig planen
Die Regelungen sollen dazu beitragen, den wertvollen Baumbestand in Bamberg langfristig zu erhalten. Gleichzeitig gibt es für notwendige Maßnahmen klare Verfahren. Wer einen geschützten Baum fällen möchte, sollte deshalb nicht bis zum letzten Moment warten. Eine frühzeitige Antragstellung und Beratung helfen dabei, die geplante Maßnahme rechtssicher und unter Beachtung des Natur- und Artenschutzes umzusetzen.
















