Am nördlichsten Baggersee bei Zapfendorf wurden Mitte Dezember fünf verendete Höckerschwäne entdeckt. Zur Abklärung der Todesursache wurden die Tiere untersucht.
Bestätigung durch Friedrich-Löffler-Institut
Am 5. Januar 2026 bestätigte das Friedrich-Löffler-Institut den Nachweis des Vogelgrippevirus H5N1. Dabei handelt es sich um eine besonders ansteckende Variante, die vor allem Wild- und Nutzgeflügel betrifft.
Keine Aufstallungspflicht – Verantwortung bei Tierhaltern
Da ausschließlich Wildtiere betroffen sind, ordnet das Landratsamt Bamberg aktuell keine generelle Aufstallungspflicht für Hausgeflügel an. Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter werden jedoch dringend aufgefordert, ihre Tiere eigenverantwortlich zu schützen. Grundlage dafür sind eine Pressemitteilung vom 31. Oktober 2025 sowie die weiterhin gültige Allgemeinverfügung aus dem Jahr 2022 zu Biosicherheitsmaßnahmen.
Schutzmaßnahmen für Geflügelbestände
Um das Risiko einer Ansteckung zu minimieren, empfiehlt das Landratsamt unter anderem, Geflügel möglichst im Stall oder in geschützten Volieren ohne Kontakt zu Wildvögeln zu halten. Zudem sollten Futter und Geräte sicher gelagert, fremder Zutritt verhindert und Geflügel nicht im Freien gefüttert oder getränkt werden. Auch der Besuch von Geflügelausstellungen wird aktuell nicht empfohlen.
Meldepflicht für alle Geflügelhaltungen
Alle Geflügelhaltungen – auch Hobbyhaltungen – müssen beim Veterinäramt des Landkreises Bamberg gemeldet sein. Als Geflügel gelten unter anderem Hühner, Enten, Gänse, Puten, Wachteln, Fasane, Perlhühner sowie Laufvögel.
Vorgehen bei Krankheits- oder Todesfällen
Treten vermehrt Todesfälle oder Krankheitssymptome im Geflügelbestand auf, ist umgehend das zuständige Veterinäramt zu informieren. Während Hühner meist deutlich erkranken und schnell verenden, zeigen Wassergeflügel oft nur geringe Symptome. Bereits milde Krankheitsanzeichen mehrerer Tiere können hier ein Hinweis auf eine Infektion sein.
Verhalten in der freien Natur
Auch Spaziergängerinnen und Spaziergänger können zur Eindämmung beitragen. Tote Wildvögel sollten nicht angefasst werden. Werden mehrere tote oder kranke Vögel, insbesondere Wasser- oder Greifvögel, entdeckt, ist dies dem Veterinäramt zu melden. Hunde sollten in der Nähe von Gewässern oder Rastplätzen von Wildvögeln angeleint werden.
Geringes Risiko für Menschen
Eine Übertragung des Virus auf den Menschen ist grundsätzlich möglich, in Deutschland bislang jedoch nicht bekannt. Das aktuell verbreitete Virus H5N1 ist schlecht an den Menschen angepasst. Dennoch gelten einfache Hygieneregeln: Tote Vögel nicht mit bloßen Händen berühren und nach möglichem Kontakt Hände gründlich mit Wasser und Seife waschen.
Appell des Landratsamts
Das Landratsamt Bamberg bittet alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, die geltenden Sicherheits- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten, um eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern.
















