Wie in jedem Jahr weist die Stadt Bamberg auf die geltenden Regelungen zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester hin.
Zum Schutz von Menschen, historischen Gebäuden und sensiblen Einrichtungen gelten auch zum Jahreswechsel 2025/2026 wieder umfassende Verbote – teils auch über die bekannten Bereiche hinaus.
Komplettes Feuerwerksverbot in sensiblen Bereichen
Ein vollständiges Abbrennverbot für Feuerwerkskörper gilt in Teilen der Bamberger Altstadt, auf der Altenburg sowie auf dem Michaelsberg. Grund dafür sind besonders brandempfindliche Gebäude und Anlagen. Die entsprechenden Verbotszonen sind in offiziellen Lagekarten ausgewiesen.
Verbot gilt auch auf Privatgrundstücken
Wichtig für Anwohnerinnen und Anwohner: Das Feuerwerksverbot gilt nicht nur auf öffentlichen Straßen und Plätzen, sondern ausdrücklich auch auf privaten Grundstücken innerhalb der ausgewiesenen Verbotszonen.
Bundesweite Regeln oft unbekannt
Unabhängig von den städtischen Regelungen verbietet bereits das Bundesrecht (§ 23 Abs. 1 der 1. Sprengstoffverordnung) das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Seniorenheimen. Das Verbot umfasst alle Orte, von denen aus diese Einrichtungen in Brand geraten könnten.
Schutz von Menschen und historischem Erbe
Vor allem minderwertige Feuerwerkskörper bergen ein erhöhtes Brandrisiko für den historischen Gebäudebestand. Zudem soll mit den Verboten Rücksicht auf Kirchenbesucher, kranke und ältere Menschen sowie auf Kinder genommen werden, die nicht plötzlich starkem Lärm ausgesetzt werden sollen.
Neues zeitlich befristetes Verbot ‚Am Kranen‘
Neu in diesem Jahr ist ein zusätzliches Abbrennverbot im Bereich ‚Am Kranen‘. Dieses gilt am Mittwoch, 31. Dezember 2025, von 23.30 Uhr bis 0.45 Uhr am Neujahrstag. Anlass ist das erstmals geplante ‚Feuerwerk für alle‘ auf der Regnitz. Aufgrund der erwarteten großen Menschenansammlung ist dort in diesem Zeitraum jegliches privates Feuerwerk untersagt.
Michaelsberg in der Silvesternacht gesperrt
Wie in den Vorjahren werden die Zugänge zum Michaelsberg in der Silvesternacht für die Öffentlichkeit gesperrt. Zutritt haben ausschließlich Gäste der dortigen Gastronomie sowie des Museums. Ein Sicherheitsdienst kontrolliert die Zugänge. Die Bürgerspitalstiftung und die Stadt Bamberg bitten um Verständnis, da durch diese Maßnahme in der Vergangenheit größere Schäden verhindert werden konnten.
Polizei kontrolliert – auch Hausbesitzer gefragt
Die Polizei wird die Einhaltung der Vorschriften auch in diesem Jahr verstärkt kontrollieren. Zusätzlich können Hausbesitzer selbst zur Gefahrenminderung beitragen, etwa durch das Verschließen von Gebäudeöffnungen, das Entfernen von trockenem Laub aus Dachrinnen oder regelmäßige Kontrollen rund ums Haus.
Verkauf und Abbrennzeiten klar geregelt
Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen nur vom 29. bis 31. Dezember 2025 und ausschließlich an Personen über 18 Jahre verkauft werden. Das Abbrennen von Raketen und Böllern ist nur am 31. Dezember 2025 sowie am 1. Januar 2026 erlaubt. Minderjährigen ist das Abbrennen von Kleinfeuerwerken grundsätzlich verboten.














Michaelsberg in der Silvesternacht gesperrt



