Die Grenze zwischen dem Erzbistum Bamberg und dem Bistum Eichstätt wird zum 1. Januar 2026 neu gezogen.
Der Vatikan hat dem gemeinsamen Antrag von Erzbischof Herwig Gössl und dem damaligen Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke zugestimmt. Ziel ist es, die kirchlichen Zuständigkeiten besser an die gelebte pastorale Praxis anzupassen.
Nur wenige Gläubige betroffen
Von der Änderung sind insgesamt rund 750 Katholikinnen und Katholiken betroffen. Die Verantwortlichen betonen, dass es sich um einen überschaubaren, aber sachlich sinnvollen Schritt handelt, der bestehende Strukturen vereinfacht und klare Zuständigkeiten schafft.
Historischer Hintergrund in Nürnberg
Auslöser für die Neuordnung ist eine jahrzehntealte Situation im Süden Nürnbergs. Mit dem Bau des Main-Donau-Kanals wurde die zur Diözese Eichstätt gehörende Kuratie St. Gabriel räumlich von ihrer Mutterpfarrei St. Walburga in Eibach getrennt. Seitdem war das Gebiet nur noch über große Umwege erreichbar.
Gemeinsame Seelsorge als Übergangslösung
Bereits 1971 reagierten beide Bistümer auf diese Situation und fassten Teile der Kuratie St. Gabriel sowie den Stadtteil Werderau zur Seelsorgestelle Marterlachsiedlung-Werderau zusammen. Im Laufe der Jahre setzte sich für das Gebiet der Name St. Gabriel durch.
Strukturelle Neuordnung seit 2018
Im Jahr 2018 vereinbarten die Bistümer, die Pfarrkirchenstiftung St. Franziskus (Bamberg) und die Kuratiekirchenstiftung St. Gabriel (Eichstätt) aufzulösen und der Pfarrkirchengemeinde St. Ludwig im Erzbistum Bamberg anzugliedern. Auch das Kultusministerium stimmte diesem Schritt zu.
Zweiter Fall in Ansbach geregelt
Neben Nürnberg wurde auch eine seit Langem bestehende bistumsübergreifende Seelsorge in Ansbach bereinigt. In der Pfarrei St. Ludwig (Erzbistum Bamberg) werden mehrere Ortsteile traditionell von Pfarreien des Bistums Eichstätt mitbetreut. Hier betrifft die Neuregelung 411 Katholikinnen und Katholiken.
Gerechter Tausch der Gebiete
Insgesamt wechseln 340 Katholiken in Nürnberg und 411 in Ansbach offiziell das Bistum. Auch in Bezug auf die Kirchensteuer spreche man von einem „gerechten Tausch“, da sich die Gläubigen ohnehin den jeweils betreuenden Pfarreien zugehörig fühlen.
Das ändert sich konkret
Vom Bistum Eichstätt zum Erzbistum Bamberg wechselt das gesamte Gebiet der ursprünglichen Kuratie St. Gabriel in der Nürnberger Marterlachsiedlung. Vom Erzbistum Bamberg zum Bistum Eichstätt wechseln mehrere Ortschaften und Ortsteile im Raum Ansbach, darunter Brodswinden, Alberndorf sowie Teile von Wolfartswinden und Bernhardswinden.
Inkrafttreten Anfang 2026
Die neue Bistumsgrenze gilt offiziell ab dem 1. Januar 2026. Für die betroffenen Gläubigen soll sich im kirchlichen Alltag wenig ändern – außer klaren Zuständigkeiten und kürzeren Wegen innerhalb ihrer Diözese.
Leah
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