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News Bamberg

Räum- und Streupflicht in Bamberg: Was Sie im Winter beachten müssen

Stadt informiert über Pflichten bei Schnee und Glätte

Leah Von Leah
21.November.2024 | 13:17 Uhr
in Bamberg, Service, Wetter
Bamberg im Winter (Panorama)

Bamberg im Winter (Panorama), Quelle: Bamberg Tourismus & Kongress Service/Pressestelle Stadt Bamberg

Der Winter steht vor der Tür, und damit steigen die Anforderungen an Straßen- und Gehwegsicherheit.

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Neben dem städtischen Winterdienst von Bamberg Service sind auch Bürger gefragt, um Gehwege sicher und passierbar zu halten. Die Stadt erinnert an die wichtigsten Regelungen aus der Verordnung zur ‚Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung des Verkehrs auf Gehwegen im Winter‘.

Wer ist verpflichtet zu räumen und zu streuen?

Die Räum- und Streupflicht obliegt grundsätzlich den Eigentümern und Mietern von Grundstücken, die direkt an öffentliche Straßen angrenzen (sogenannte ‚Vorderlieger‘). Auch Grundstücke, die über öffentliche Straßen erschlossen werden (‚Hinterlieger‘), fallen unter diese Pflicht. Befindet sich ein Grundstück an mehreren Straßen, gilt die Verpflichtung für alle angrenzenden Straßen.

Zeiten und Anforderungen: Von 7:30 bis 20:00 Uhr muss geräumt werden

Gehwege müssen bei Schnee oder Eisglätte täglich zwischen 7:30 Uhr und 20:00 Uhr in einem sicheren Zustand gehalten werden. Dazu gehört das Freiräumen von Schnee und das Abstreuen von glatten Flächen. In Bereichen ohne klar abgegrenzten Gehweg gilt ein Streifen von 1,5 Metern an der Straßenseite als Gehweg, in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen sind es 2 Meter.

Welche Mittel dürfen verwendet werden?

Um Gehwege rutschfest zu machen, dürfen geeignete abstumpfende Materialien wie Sand oder Splitt eingesetzt werden. Der Einsatz von Tausalz oder anderen ätzenden Mitteln ist verboten, da diese umweltschädlich sind. Die Beschaffung des Streumaterials ist die Aufgabe der Anlieger. Die Streubehälter am Straßenrand sind ausschließlich für den städtischen Winterdienst vorgesehen.

Wohin mit dem geräumten Schnee?

Geräumter Schnee oder Eisreste sollten am Rand des Gehwegs oder, falls notwendig, am Fahrbahnrand so abgelegt werden, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar behindert wird. Besondere Vorsicht gilt bei:

  • Abflussrinnen
  • Hydranten
  • Kanaleinlaufschächten
  • Bushaltestellen
  • Fußgängerüberwegen
  • Radwegen

Diese Bereiche müssen freigehalten werden, um den Verkehrsfluss und die Sicherheit zu gewährleisten.

Weitere Informationen zum Winterdienst

Für weitere Details zum Winterdienst in Bamberg steht die Website der Stadt zur Verfügung: Winterdienst Bamberg. Hier finden Bürger:innen zusätzliche Informationen und hilfreiche Tipps, um ihren Pflichten nachzukommen und die Sicherheit im Winter zu gewährleisten.

Leah


Leah

Als Bambergerin mit Leib und Seele ist Leah unsere Redakteurin für das lokale Geschehen. Sie kennt die Stadt wie ihre Westentasche und weiß ganz genau, wo der Hase wirklich läuft.

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